Coronapandemie

Weitere Lockerungen wahrscheinlich

Die Inzidenzwerte fallen im Kreis Gießen. Das macht eine Lockerung im Bereich Gastronomie und Handel zum Samstag, 22. Mai 2021 wahrscheinlich. Und: Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen würden dann auch wegfallen.

Gießens Bürgermeister Peter Neidel in einer Pressemitteilung der Stadt Gießen dazu: „Wir freuen uns, dass die Inzidenzwerte weiter sinken und eine Erleichterung für Handel, Gastronomie und Verbraucher eintritt. Aber gleichfalls sehen wir es als sehr wichtig an, auch weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten, damit die jetzigen Lockerungen erhalten bleiben, bzw. erweitert werden können.“

Noch sind die weiteren Lockerungen nicht zugelassen. Das könnte sich aber in absehbarer Zeit wieder ändern. 

Was Lockerungen bedeuten würden

Die Wirtschaftsförderung und das Ordnungsamt der Stadt Gießen möchten über die Corona-Regelungen für die Gastronomie und den Handel informieren und fassen folgende Inhalte zusammen:

Sollten die Inzidenzwerte des RKI weiterhin unter 100 bleiben, so wird dies ab dem 22.05. (Stand 18. Mai 2021) für die Stadt und Landkreis Gießen bedeuten:

Gastronomie: Die Außengastronomie darf unter den folgenden Rahmenbedingungen geöffnet werden:

Zutritt zur Außengastronomie haben Gäste nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

vollständig vorhandener Impfschutz gegen COVID-19 (14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung)
Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist (kein Selbsttest)
eine Corona-Erkrankung überstanden hat (Bescheinigung muss vorgelegt werden)

Außerdem muss jeder Gast bis zum Erreichen bzw. beim Verlassen seines Sitzplatzes eine FFP2 oder eine medizinische Maske tragen.

Regelungen für die Betreiber

Betreiber müssen folgende Regelungen beachten:
Bei der Bedienung von Gästen ist eine entsprechende Maske (s.o.) zu tragen (gilt auch bei der Abholung von Speisen und Getränken).
Der Abstand der Tische ist so einzurichten, dass ein gebotener Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
Es dürfen nur Personen an einem Tisch sitzen, denen der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit gestattet ist (eigener und ein weiterer Hausstand).
Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) müssen aufgenommen und für die Dauer eines Monats – geschützt vor der Einsichtnahme Dritter- aufbewahrt werden. Die Erfassung soll möglichst elektronisch erfolgen. Die Gäste sind darüber zu informieren, dass Bestimmungen der DSGVOkeine Anwendung finden. Gäste sind verpflichtet, auf Verlangen ein amtliches Ausweispapier zum Abgleich der gemachten Angaben dem Kellner/der Kellnerin vorzulegen.

Die „üblichen“ und bekannten Hygieneregeln sind ebenfalls einzuhalten und auszuhängen.

Situation für den Handel

Handel: Verkaufsstellen, die Artikel des täglichen Bedarfes anbieten (Lebensmittel, Reformhäuser, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken etc.), dürfen wie in jüngster Vergangenheit auch weiterhin geöffnet haben. Neu ist dann wieder, dass Bau- und Heimwerkermärkte unter den gleichen Bedingungen wie die Verkaufsstellen des täglichen Bedarfs geöffnet haben dürfen.

Außerdem ist der Abhol- und Lieferdienst (click&collect) weiterhin zugelassen. Auch ist der Verkauf nach vorheriger Terminvereinbarung (click&meet) unter folgenden Voraussetzungen erlaubt, d.h. auch eine Terminvereinbarung vor Ort – aber außerhalb der Geschäftsräume – kann vorgenommen werden.

Der Abhol- und Lieferdienst (click&collect) würde weiterhin zugelassen.

Vorlage eines negativen Schnelltests, nicht älter als 24 Stunden, wird empfohlen.
Es müssen geeignete Maßnahmen (Steuerung der Besucherzahlen) getroffen werden, die sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
Dass höchstens eine Person pro angefangener 10 m² Verkaufsfläche auf die ersten 800 m² Gesamtverkaufsfläche sowie eine Person pro 20 m² Verkaufsfläche auf die 800 m² übersteigende Verkaufsfläche eingelassen werden.
Die „üblichen“ und bekannten Hygieneregeln sind ebenfalls einzuhalten und auszuhängen. 

„Wir hoffen, dass die Inzidenzwerte weiter sinken und die Einzelhändler und Gastronomen im Rahmen der geltenden Corona-Regeln für die Bevölkerung wieder erweiterte Angebote zur Verfügung stellen können“, so Bürgermeister Peter Neidel abschließend.

Titelbild: Die Außengastronomie könnte unter verschiedenen Bedingungen wieder öffnen. (Fotos: Jörg-Peter Schmidt)

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