Online-Meldung für Infizierte
Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen erfasst Informationen zu mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Kurzem automatisiert über ein personalisiertes Online-Verfahren. Durch die Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus war aufgrund der hohen Zahl eingehender Befunde keine Fallermittlung mehr möglich.Während der Fallermittlung fragt das Gesundheitsamt beispielsweise Angaben zu Vorerkrankungen, dem Symptomverlauf oder dem Impfstatus infizierter Personen ab, berichtet die Pressestelle des Landkreises.
Schutz von Risikopatienten
Die Angaben dienen einer genaueren Beobachtung und dem Schutz von Risikopersonen, werden aber auch anonymisiert durch das Robert Koch-Institut (RKI) ausgewertet. Eine Abfrage einzelner Personen per Telefon – wie in früheren Phasen der Pandemie – ist durch die Vielzahl der Neuinfektionen nicht mehr möglich. Weiterhin erreichen täglich 700 bis 1000 Laborbefunde das Gesundheitsamt.
Möglichkeit zur digitalen Erfassung
Das Gesundheitsamt geht nun einen anderen Weg und gibt die Möglichkeit zur digitalen Erfassung von Informationen. Infizierte im Landkreis Gießen erhalten per Brief einen personalisierten Link und QR-Code, der zu einer Eingabemaske führt. Dort können alle relevanten Angaben eingegeben und datensicher an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Dieser Weg ermöglicht auch einen direkten Import in die Datenbanken zur Ausbruchsüberwachung sowie zur Meldung ans RKI. Bisher nutzt gut die Hälfte aller Neu-Infizierten diese Möglichkeit zur Online-Meldung.
Wenn der Test positiv ist
Wer im PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wird, erhält wie bisher das Ergebnis in der Regel direkt vom auswertenden Labor. Ein positives Testergebnis verpflichtet automatisch zur Isolation. Labore übermitteln parallel die Test-Ergebnisse ans Gesundheitsamt. Daher können einige Tage zwischen dem Erhalt des positiven Testergebnisses und dem Schreiben des Gesundheitsamtes mit dem Link zur Dateneingabe liegen. Das Anschreiben per Post ist nötig, weil die Gesundheitsämter keine Mailadressen Infizierter über Labore erhalten – zudem wäre der Mailversand dieser personenbezogenen Daten nicht sicher.