Busverkehr

Vermeidbarer Tod am Bussteig

Von Klaus Nissen

Fritz S. ahnte nicht, dass er am diesem Dienstag noch vor Tagesanbruch sterben würde. Der 64-Jährige stieg wie jeden Arbeitstag kurz nach fünf Uhr morgens daheim in Ranstadt in den Linienbus nach Friedberg. Gut 30 Jahre machte er das schon. In wenigen Monaten würde der Angestellte der Kreisverwaltung in den Ruhestand gehen und endlich werktags ausschlafen können.

Linienbus ohne Rückfahr-Kamera

Fritz S. ahnte nicht, dass er am diesem Dienstag noch vor Tagesanbruch sterben würde. Der 64-Jährige stieg am 19. November 2024 wie jeden Arbeitstag kurz nach fünf Uhr morgens daheim in Ranstadt in den Linienbus nach Friedberg. Gut 30 Jahre machte er das schon. In wenigen Monaten würde der Angestellte der Kreisverwaltung in den Ruhestand gehen und endlich werktags ausschlafen können.

Am Bussteig neben dem Friedberger Bahnhof quetschte ein rückwärts fahrender Linienbus Fritz S. zu Tode. Er würde wahrscheinlich noch leben, wenn der Bus mit moderner Sicherheitstechnik ausgerüstet gewesen wäre. Foto: Nissen

Fritz S.setzte sich neben die hintere Tür. Drei oder vier weitere Passagiere waren mit an Bord, erinnert sich der Fahrer Sabri E.. Um 5.46 Uhre erreichte der Bus die Haltestelle neben dem Friedberger Bahnhof. Die Fahrgäste stiegen aus – es war noch dunkel, regnerisch und kalt. Der Fahrer wartete eine knappe Minute, dann schaltete er das Warnblinklicht ein, schaute in beide Rückspiegel und setzte den Bus langsam zurück. Er hatte eine Stunde Pause und wollte den Bussteig für andere Fahrzeuge frei machen, sagt Sabri E. am am 8. Oktober 2026 im Friedberger Amtsgericht.

„Ich sah einen Mann, der auf dem Boden lag!

Da schlug einer gegen die Tür. Hinter dem Bus sei jemand, rief ein Passant. „Ich stoppte, fuhr ein Stück vorwärts und stieg aus,“ sagt der aus Syrien stammende Busfahrer über seinen Dolmetscher. „Ich sah einen Mann, der auf dem Boden lag. Ich rannte zu ihm, drehte ihn vom Bauch auf die Seitre und zog ihn von der Straße weg.“ Ein junger Mann eilte dazu und fing sofort mit der Reanimation an. „Ich war damals in der Ausbildung zum Notfallsanitäter und auf dem Weg zur Arbeit“, sagt der 23-jährige Zeuge.

Aber um Fritz S. stand es schlecht. „Er atmete nicht mehr, und sein Blick war ganz leer. Er blutete aus der Nase, und seine Beine sahen irgendwie gebrochen aus.“ Die Ambulanz brachte den 64-Jährigen ins Bad Nauheimer Hochwaldkrankenhaus. Trotz ständiger Reanimation stellte man um 6.37 Uhr seinen Tod fest.

Der Bus muss den Fußgänger von hinten geschubst haben

Der Bus muss Fritz S. von hinten geschubst haben, sagt der Unfall-Sachverständige. S. stolperte, dann rollte der Bus über ihm weiter nach hinten. Dessen Bodenfreiheit verringert sich bis zur Hinterachse von 37 auf 25 Zentimeter. Der Ranstädter muss drei bis vier Meter mitgeschleift worden sein. Die Obduktion ergab, dass ihm dabei die Haut abgeschürft wurde. Fritz S. brachen links alle Rippen, das Becken wurde zermalmt und von der Wirbelsäule abgerissen. Auch die Aorta bekam einen Riss. Fritz S. muss innerhalb einer oder zweier Minuten bewusstlos geworden sein, meint der Rechtsmediziner.

Wer ist schuld an diesem Drama? Der Fahrer hätte nicht ohne Einweiser zurückstoßen dürfen, sagt die Staatsanwältin bei der Verhandlung. Auch wenn es völlig unrealistisch sei, dass früh um sechs an einer Bushaltestelle Einweiser bereitstehen.

Nicht einmal Warnpiepser bei der Rückwärtsfahrt

Bei der Dunkelheit konnte der Fahrer den dunkel gekleideten Fritz S. nicht durch die verregneten Rückspiegel sehen, wiederholte der Sachverständige auf mehrfache Rückfragen der Rechtsanwälte Franz Reimche und Jürgen Häller. Er habe auch die Kollision nicht spüren können. Und der damals acht Jahre alte Bus hatte weder eine Rückfahrkamera noch den bei jedem Müllwagen üblichen Rückfahr-Piepser. Moderne Sicherheitssysteme können den Bus auch ohne Zutun des Fahrers stoppen, wenn sie einen Menschen im toten Winkel erkennen.

In der dreistündigen Verhandlung schaut Sabri E. meistens vor sich auf den Boden. Der Tod seines Fahrgastes mache ihm zu schaffen, sagt der gut gekleidete und frisierte Angeklagte. Jedes Mal, wenn er den Bahnhof ansteuert, müsse er an den 19. November 2024 denken. Nach dem Unfall meldete sich Sabri E. nicht krank. Er befördert auch heute noch Fahrgäste.

Milde Strafe für den Busfahrer

Am Ende sind alle einig, dass Sabri E. Schuld auf sich geladen hat. Aber: „Das Verschulden ist am unteren Rand anzusiedeln, sagt Richter Dr. Markus Bange. Er verhängt eine Geldstrafe von 4500 Euro – 500 weniger als von der Staatsanwältin gefordert. Das gilt nicht als Vorstrafe, und Sabri E. kann weiter als Busfahrer arbeiten. Nach der Verhandlung umarmen ihn seine Frau und drei seiner vier Kinder.

Seine Arbeitgeberin – die Busfirma Stroh – ist beim Gerichtstermin nicht vor Ort. Sie hatte den Bus gleich nach dem Unfall noch fünf Stunden lang Linie fahren lassen, bevor die Spurensicherer ihn untersuchen konnten. Der Bus muss auch nicht mit moderner Sicherheitstechnik nachgerüstet werden. Richter Bange dazu: „Wenn der Gesetzgeber etwas anderes will, muss er es auch regeln“. Also Obacht – es bleibt lebensgefährlich, bei Dunkelheit in dunkler Kleidung einen Bus zu passieren.

Hinweis: Das Busfoto am Anfang dieses Artikel ist als Symbolbild ausgewählt worden. Es signalisiert nicht, dass der tödliche Unfall im Zusammenhang mit einem Stadtbus geschehen ist.

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