Umweltschutzpreis

Preisgeld verdoppelt

Seit 1991 verleiht die Stadt Gießen den Umweltpreis für engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich zum Schutz von Natur und Mensch einsetzen. Nun hat der Magistrat entschieden, den Umweltpreis um den Aspekt des Klimaschutzes zu weitern. Folglich wird die Auszeichnung 2021 erstmalig Umwelt- und Klimaschutzpreis genannt. Und das Preisgeld wurde verdoppelt.

Wer kann sich bewerben?

„Natürlich wurden bislang auch Klimaschutzprojekte im Rahmen des Umweltpreises ausgezeichnet. Im Zuge des gemeinsamen Zieles ‚Klimaneutrales Gießen 2035‘ möchten wir die besondere Bedeutung des Klimaschutzes in der Stadt noch weiter hervorheben“, betont Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich. 

Dass die Umbenennung auch weiterhin das Engagement im Naturschutz fördert, zeigt sich laut der Aussage von Weigel-Greilich auch an den Preisgeldern: „Dank dem neuen Etat im Klimaschutz haben wir den Umwelt- und Klimaschutzpreis nun finanziell aufgestockt. Statt bisher 1.000 € wurde das Preisgeld auf 2.000 € verdoppelt und kann auf mehrere Preisträger/innen aufgeteilt werden. Es soll für besondere Leistungen für den Umweltschutz und/oder den Klimaschutz verliehen wer

Jury entscheidet

Über die Verleihung des Umwelt-und Klimaschutzpreises entscheidet eine mehrköpfige Jury. Sie setzt sich unter anderem aus Mitgliedern der Fraktionen des Gießener Stadtparlamentes, der Umweltdezernentin, der Leitung vom Amt für Umwelt und Natur, dem Klimaschutzmanagement und einer Person aus dem Naturschutzbeirat zusammen. Der Magistrat erhofft sich, fortan noch mehr aktive Bürgerinnen und Bürger für eine Teilnahme am Umwelt- und Klimaschutzpreis zu begeistern. Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen, wie auch Personengruppen, Organisationen, Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften oder sonstige Institutionen. Voraussetzung ist, dass sich der  Wohnsitz, Arbeitsort oder Geschäftssitz in Gießen befindet. Auch eine wiederholte Auszeichnung ist möglich.

Im Jahr 2020 wurden zwei Siegergruppen gekürt: Die Werkstattkirche der Jugendwerkstatt Gießen gGmbH und die Vogel- und Naturschutzgruppe Hangelstein im ESV Gießen e. V..

Vorschläge für Auszeichnungen sollen in Textform begründet sein. Die Begründung darf 10.000 Zeichen oder drei DIN A 4-Seiten nicht überschreiten. Weigel-Greilich bittet bis zum 30.4.2021 um Vorschläge an das Amt für Umwelt und Natur, Postfach 11 08 20, 35353 Gießen oder per E-Mail an umweltamt@giessen.de. Fragen werden gerne auch telefonisch unter 0641/306-1118 beantwortet.

Titelbild: Es werden auch 2021 wieder wärmere Zeiten kommen, in denen Wiesen farbenfroh blühen. Viele Einzelpersonen oder Initiativen setzen sich dafür ein, dass es eine intakte Umwelt gibt. (Foto: Stadt Gießen).

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