Was beachtet werden muss
Bitte recht freundlich: Landschildkrötenarten, die unter strengem Schutz stehen, müssen in ihren ersten Lebensjahren regelmäßig fotografiert werden. Dazu zählt unter anderem die Griechische Landschildkröte, die von vielen Menschen gerne als Haustier gehalten wird.
Haltung muss richtig sein
„Das und mehr sollten Halterinnen und Halter wissen, bevor sie sich ein solches Tier anschaffen“, sagt Inga Ornizan vom Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen anlässlich des Weltschildkrötentags am Samstag, 23. Mai. In der Reportage der RP-Pressestelle heißt es weiter: Hinzu kommt, dass die Haltung streng geschützter Tiere dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Artenschutzbehörde für die fünf mittelhessischen Landkreise gemeldet werden muss. In Mittelhessen leben derzeit mehr als 9.700 gemeldete Schildkröten verschiedenster Arten von der Griechischen Landschildkröte bis zur Strahlenschildkröte.
Artenschützerin Inga Ornizan weiß um die besonderen Bedürfnisse der Tiere, die ihr sehr am Herzen liegen. „Schildkröten erkunden gerne ihre Umgebung und nehmen Sonnenbäder. Daher ist die Haltung in einem Terrarium nicht artgerecht“, betont die Expertin. Außerdem brauchen sie Versteck- und Beschäftigungsmöglichkeiten. „Zudem sollte bedacht werden, dass die Tiere sehr alt werden können – manche bis zu 100 Jahre.“ Wer ein solches Tier halten möchte, sollte sich vorher ausreichend schlau machen, rät Inga Ornizan. Auch, wenn es um die jährliche Winterstarre geht.
„Bei Griechischen Landschildkröten beispielsweise ist das je nach Wetterlage und Temperaturen ungefähr zwischen Ende Oktober und April. Lebt die Schildkröte im Freiland, wird sie sich bei sinkenden Temperaturen für die Winterstarre von selbst in den Boden eingraben. Viele Halter lassen ihre Schildkröten aber auch unter regelmäßiger Kontrolle im Keller oder Kühlschrank überwintern“, berichtet sie.
Fotografieren ist notwendig
Doch was hat es mit den Fototerminen auf sich? Seit 2001 müssen die Tiere, die unter strengem Schutz stehen und deren Bauch- und Rückenpanzer ganz individuell sind, gekennzeichnet werden. Entweder mit besagter Fotodokumentation, die Wachstum und Veränderungen festhält, oder mit einem Artenschutztransponder. „Die Fotos sind Teil der EU-Bescheinigung und helfen zum Beispiel bei der Identifizierung von vermissten Tieren“, betont Inga Ornizan. Wie die Fotos sorgt auch der Transponder dafür, dass sich die Schildkröten eindeutig zuordnen lassen. Der Mikrochip wird von einem fachkundigen Tierarzt gesetzt. Dafür müssen die Schildkröten aber mindestens 500 Gramm wiegen. Bis dahin ist in jedem Fall auf die Fotodokumentation zurückzugreifen. Aber warum das Ganze? „Noch immer werden Landschildkröten ohne Papiere nach Deutschland geschmuggelt. Viele davon sterben während des Transports qualvoll“, weiß Inga Ornizan. Die Kennzeichnungspflicht soll den illegalen Handel erschweren.
Wo man sich informieren kann
Wer die Tiere züchten und vermarkten möchte, benötigt eine EU-Vermarktungsbescheinigung. Die wird von der Artenschutzbehörde ausgestellt. Zur Bescheinigung gehört die fest verbundene und mit Dienstsiegel gesicherte Anlage mit den Fotos. „Achtung: Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn die Heftklammern gelöst und somit das Siegel gebrochen wird“, macht die Expertin auf ein häufiges Problem aufmerksam.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz/haltung-zucht-und-vermarktung-von-geschuetzten-arten. Hier findet sich auch ein Flyer mit wichtigen Hinweisen zur Fotodokumentation. Eine Anmeldung von Tieren ist per E-Mail an Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de möglich. Dabei müssen Herkunftsnachweis oder EU-Bescheinigung, die vollständige Adresse, Übergabedatum und Vorbesitzer angegeben werden. Die An- und Abmeldung ist kostenlos. EU-Bescheinigungen für die Nachzuchten können auch per E-Mail beantragt werden durch Angabe des Schlupfdatums, der Elterntiere und der Fotodokumentation mit Gewicht. Wichtig zu wissen: Der Kauf und Verkauf von streng geschützten Tieren wie der Griechischen Landschildkröte ohne EU-Bescheinigung ist verboten und kann geahndet werden.
Titelbild: Strahlenschildkröten gehören zu den streng geschützten Arten. Für sie gelten besondere Regelungen.
(Foto: Regierungspräsidium Gießen / Hasan Alp)