Rewe-Logistikzentrum

Verbände begründen Ablehnung

Am Rewe-Logistikzentrum an der A45 bei Wölfersheim-Berstadt gebe es kein Allgemeininteresse, wohl aber an Bodenschutz und Ernährungssicherheit. Die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände im Wetteraukreis haben ihre Ablehnung des Rewe-Logistikzentrums im Bauleitverfahren begründet. Der Bebauungsplan „weist sehr hohe Auswirkungen auf Natur, Umwelt und die Menschen auf, er ist in vielen Aspekten nicht ausreichend begründet, Auswirkungen wurden nicht ausreichend untersucht und beschrieben, vielfach fehlen entscheidende Informationen; es ist nicht nachvollziehbar, wie der Eingriff ausgeglichen werden soll“, heißt es in der 15 Seiten dicken Stellungnahme der Verbände zum Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A 45“.

Auswirkungen auf Umwelt und Natur

Die anerkannten Verbände nach Paragraf 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz sind die Botanische Vereinigung für Naturschutz Hessen, die Deutschen Gebirgs- und Wandervereine, die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, der Landesjagdverband Hessen, der Naturschutzbund Deutschland, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Verband Hessischer Fischer. Wegen der erheblichen und großflächigen Eingriffe in Umwelt und Natur werden die Planung und das Vorhaben insgesamt abgelehnt, heißt es in der von Dr. Werner Neumann für den Bund-Kreisverband Wetterau und Dr. Doris Jensch für die Nabu-Wetterau unterzeichneten Stellungnahme. Insbesondere führen sie die „Zerstörung von 30 Hekter wertvollster Böden, erhebliche nicht hinzunehmende Auswirkungen hinsichtlich Ressourcenverbrauch, Abwasser- und Hochwasserbelastung, Emissionen von Lärm, Lichtverschmutzung der Umgebung, hohe Auswirkungen auf den Bodenschutz, Naturschutz, Artenschutz und den Klimaschutz“ an.

Gegner des Projektes zeigen, wie landschaftsverschlingend das Loistikzentrum sein wird. (Foto: Nissen)

Der Bebauungsplan der Gemeinde enthält nach Ansicht der Natur- und Umweltschutzverbände erhebliche Mängel. 14 Listen sie in ihrer Stellungnahme auf: „Die fehlende Alternativenprüfung in einem für ein solches Projekt angemessenen Umkreis, das Fehlen der Stellungnahmen der Nachbargemeinden aus der ersten Offenlage, das Fehlen einer Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung, die fehlende Bilanz beim Thema „Regenwasserableitung“ (Szenarien, Größe Rückhaltebecken), die nicht benannten Folgen der Verminderung der Grundwasserneubildung, die nicht benannten Folgen der Barrierewirkung von Bauwerken im Grundwasser, der nicht vorhandene Schutz der Oberflächengewässer bei Unfällen mit Leichtflüssigkeiten außerhalb des Bereichs von Betriebstankstelle und Waschplatz, die nicht aus der Begründung nachvollziehbaren Aussagen, wie die Betriebe der betroffenen Landwirte gesichert werden sollen (hier: ob es durch Ersatzflächen zu weiteren Umweltbeeinträchtigungen kommt), die nicht vorhandene Berücksichtigung des Wertes von Ackerland, das nach Bioland-Richtlinien bewirtschaftet wurde, die mangelhafte Abwägung der Folgen des Eingriffs in das Landschaftsbild, Mängel und Widersprüche im Verkehrsgutachten, die fehlende Einbeziehung der weiteren Bodenversiegelung (mit den Folgen für die unterschiedlichen Umweltgüter) durch den Bau eines Kreisels, wie er als beste Variante der Anbindung der Kreisstraße an die B 455 vorgeschlagen wird, in die Gesamtsicht auf das Vorhaben, Mängel in der Planung der Beleuchtung, Mängel bei der ressourcenschonenden Planung“.

In ihrer Bebauungsplanung behaupte die Gemeinde zudem, „die Gestaltung der Außenanlage soll in Zusammenarbeit mit dem Nabu entwickelt und entsprechend umweltfreundlich/umweltfördernd ausgeführt werden“. Sowohl der Nabu Wetterau als auch der Nabu Wölfersheim hätten jedoch schon mehrfach dargelegt, „dass sie dafür nicht zur Verfügung stehen“, betonen die Verbände.

Rotmilan nicht berücksichtigt

Die Verbände bestreiten ein Allgemeininteresse an der Planung. „Bei der Planung, die exakt auf die Interessen von Rewe zugeschnitten ist und die zuvor nicht bestand, ist nicht von einem Allgemeininteresse auszugehen. Bodenschutz und Ernährungssicherheit sind jedoch Gegenstand von Allgemeininteresse. Das Argument der Arbeitsplätze kann hier nicht geltend gemacht werden, da Rewe in jedem Fall entweder die bestehenden Logistikzentren weiter betreiben wird oder in der Region einen anderen Standort sucht. Rewe hat zudem in der Fachpresse dargelegt, dass es Ziel ist, den Betrieb in Logistikzentren zunehmend mit Robotern und automatischen Prozessen auszustatten“, heißt es in der Stellungnahme.

Rotmilan

Die Verbände wundern sich, dass ein Rotmilanvorkommen in unmittelbarer Nähe, das bereits zur Ablehnung einer Windkraftanlage geführt habe, nicht in die Beurteilung des Artenschutzes bei der Planung des Logistikparks berücksichtigt wurde. „Im Eingriffsgebiet liegt auch ein Vorkommen des Rotmilans vor. Dieses wurde im Rahmen der Planung von Windenergieanlagen in einem nur 1-2 km entfernten Gebiet nördlich der Autobahn A 45 (Bereich Wohnbach) untersucht und hat wesentlich zur Ablehnung des dort geplanten Baus von Windenergieanlagen sowie einer Ausweisung der dortigen Fläche als Vorranggebiet für Windenergie geführt“, heißt es in der Stellungnahme. Es verwundere, dass der Rotmilan mit einem sehr hohen Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz und Vogelschutzrichtlinie nicht in der Beurteilung des Artenschutzes für das Vorhaben aufgeführt werde. Das Rewe-Logistikzentrum könne auf die Lebensbedingungen des Rotmilan erhebliche Auswirkungen haben. Es gehe dabei nicht um eine Tötungsmöglichkeit, wie sie (durch Kollision) eine gewisse Wahrscheinlichkeit bei Windenergieanlagen habe, sondern um einen großflächigen Entzug der Nahrungsgrundlage auf einem 30 Hektar großen Gebiet. Diese Frage sei durch den Naturschutz-Gutachter für die Bebauungsplanung übergangen worden. „Wir fordern daher eine Erstellung einer Begutachtung des Gebietes und der Auswirkungen auf den Rotmilan sowie andere Greifvögel (z.B. Mäusebussard, Wiesenweihe). Ohne diese Prüfung kann diese Planung nicht genehmigt werden. Wir fordern daher eine Erstellung einer Begutachtung des Gebietes und der Auswirkungen auf den Rotmilan sowie andere Greifvögel (z.B. Mäusebussard). Zudem ist eine Untersuchung hinsichtlich der Nutzung des Planungsgebietes durch Rohrweihe und Wiesenweihe erforderlich, die in der Wetterau auch außerhalb des Vogelschutzgebietes jagen und entsprechend betroffen sein könnten. Ohne diese Prüfung kann diese Planung nicht genehmigt werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Präventivforderungen, falls doch gebaut wird

Sollte der Bau des Rewe-Logistikzentrums genehmigt werden, so erheben die Umwelt- und Naturschutzverbände auch für diesen Fall vier Forderungen: „I. Eine Ausstattung des Gebäudekomplexes mit Photovoltaik und thermischer Solaranlage muss nicht nur als Option, sondern als Festsetzung auf dem gesamten Bereich der Dachfläche, der sich statisch dafür eignet, in den Bebauungsplan aufgenommen werden. II. Die Dachflächen sollen begrünt werden. Damit wird ein Teil des Regenwassers zurückgehalten und verdunstet auf der Fläche. Dies kann mit der Installation von Solaranlagen kombiniert werden. III. Die notwendige Beleuchtung muss so insektenfreundlich wie möglich gestaltet werden. IV. Auf Beleuchtung der Werbeflächen ist aus Gründen des Insektenschutzes zu verzichten.“

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