Impfzentrum

QR-Codes für digitalen Impfnachweis

Wer im Impfzentrum des Landkreises Gießen geimpft wird, erhält dort ab sofort einen QR-Code für einen digitalen Impfnachweis. Über die CovPass-App oder die Corona-Warn-App kann dieser QR-Code eingescannt und der Impfstatus auf dem Smartphone nachgewiesen werden. Der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ ist ebenfalls weiterhin möglich.

Personen, die bereits vollständig geimpft sind, erhalten ab Ende Juni 2021einen Brief mit dem entsprechenden QR-Code vom Land Hessen, teilt die Pressestelle des Landkreises mit. Ziel ist es, diesen Personen den digitalen Impfnachweis automatisch und ohne erneuten Termin im Impfzentrum zuzustellen. Außerdem können Ärzt:innen sowie Apotheken nachträglich Impfnachweise ausstellen. Eine Übersicht, welche Apotheken das Zertifikat ausstellen, gibt es auf der Website des Apothekerbundes unter der Adresse mein-apothekenmanager.de

Digitale Nachrückerliste für Ehrenamtliche

Wer bisher noch keine Impfung erhalten hat und ehrenamtlich tätig ist, kann ab Mittwoch, den 16. Juni, einen spontanen Impftermin über die Nachrückerliste des Landkreises Gießen erhalten. Dazu ist eine vorherige Online-Registrierung über corona.lkgi.de/impfen/nachrueckerliste nötig. Wer auf der Nachrückerliste steht, wird vom Impfzentrum angerufen, sobald ein regulärer Impftermin nicht wahrgenommen wird oder noch eine Dosis kurz vor Schließung übrig ist. Diese Personen müssen dann innerhalb der nächsten 45 Minuten im Impfzentrum in Heuchelheim sein.

Wer im Impfzentrum in Heuchelheim geimpft wird, erhält dort einen QR-Code für einen digitalen Impfnachweis. (Archivfoto: Jörg-Peter Schmidt)

An wen sich das Angebot richtet

Das Angebot der Nachrückerliste richtet sich ausschließlich an Übungsleiter:innen in Sportvereinen, Chören und Gesangvereinen sowie Betreuer:innen in Jugendorganisationen aus dem Landkreis und ab 18 Jahren. Für den Nachweis der Tätigkeit genügt eine kurze und formlose Bestätigung durch den Verein bzw. die Organisation. „Durch dieses besondere Impfangebot möchten wir unsere Wertschätzung und unsere Anerkennung für das große Engagement der Ehrenamtlichen ausdrücken“, sagt Landrätin Anita Schneider. „Außerdem können wir durch den Impfschutz der Übungsleiter eine sichere Öffnung der Vereinsangebote ermöglichen.“

Die Impfungen, die über die Nachrückerliste ermöglicht werden, erfolgen mit allen derzeit zugelassenen Impfstoffen. Es gilt jedoch keine Impfstoffwahl sowie keine Termingarantie. Außerdem ist der eigene Platz nicht übertragbar. 

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