Alle Möglichkeiten werden ausgelotet
Der Wetteraukreis prüft die Wiedereröffnung des Jugendgästehauses Hubertus, teilt Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch (SPD) mit. Das „Schullandheim“ war 2015 geschlossen worden. Die Wiedereröffnung wurde in den vergangenen Monaten von verschiedenen Seiten mit Nachdruck gefordert. Der Jugendhilfeausschuss des Wetteraukreises hat in seiner jüngsten Sitzung die Verwaltung beauftragt, eine neue Konzeption, die räumliche Ausstattung, Kosten und mögliche Erlöse sowie die Anzahl der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer zu prüfen.
Jugendhilfeträger interessiert
„Die erste Abfrage bei den Trägern der Jugendhilfe und der Schulen im Wetteraukreis hat ergeben, dass sich einige die Nutzung des Hubertus gut vorstellen können, besonders das Dekanat Wettertau und verschiedene Grundschulen. Dabei reicht die Palette von Konfirmationsfreizeiten über Musik- und Theatertage bis hin zu den klassischen Schulfreizeiten“, erläutert Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch. „Dennoch ist es wichtig, die gesamte Situation des Hubertus in die Prüfung der weiteren Nutzung einzubeziehen. Die Verwaltung hat bereits begonnen, sich mit den unterschiedlichen konzeptionellen Ausrichtungen zu beschäftigen. Ich werde den Kreisgremien die verschiedenen Optionen mit entsprechenden Varianten aufzeigen.“
Die Zukunft von Hubertus ist für viele Wetterauer eine sehr emotionale Frage. Durch persönliche Erfahrungen und Erlebnisse ist das Jugendgästehaus nicht einfach nur irgendein Gebäude. Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch möchte zu der Entscheidungsfindung über die weitere Nutzung durch die intensive Auslotung aller Möglichkeiten eine gute Grundlage geben.
Areal den heutigen Ansprüchen anpassen
„Besonders wichtig ist es, eine Konzeption zu finden, die auch heute und für die Zukunft Kinder und Jugendliche anspricht; aber auch den Bedürfnissen der begleitenden Erwachsenen gerecht wird, um einen dauerhaft Attraktivität zu gewährleisten“, so Becker-Bösch. „Dies bedeutet auch, dass das gesamte Areal heutigen Ansprüchen angepasst werden müsste. Das betrifft sowohl die Gebäude, als auch den Außenbereich bis hin zu der Frage, inwieweit mögliche Nutzungskonzepte mit Hessen Forst für den angrenzenden Wald entwickelt werden könnten“, so die Sozialdezernentin.