Der Wolf

Streit um Jagdrecht

Die Hessische Landesregierung will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen. Damit würden die „Möglichkeiten auf Landesebene für eine künftige aktive Bestandsregulierung ausgeschöpft“, erklärte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU). Der Naturschutzbund (Nabu) Hessen hält das für eine „kontraproduktive Scheinlösung, die niemandem hilft“, so der Landesvorsitzende Maik Sommerhage.

Schutzstatus abschwächen

Eine aktive Bestandsregulierung wäre wegen der wachsenden Population „dringend erforderlich“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums. „Nachdem auch die EU-Kommission angeregt hat, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern, müssen nun auf europäischer Ebene endlich Taten folgen“, fordert Ingmar Jung. „Die politische Situation ist in Europa überall vergleichbar: Die von Wolfsrissen betroffenen Weidetierhalter fordern, den Schutz für den Wolf zu reduzieren und Hilfe für ihre Tiere. In den Regierungen setzt sich die Meinung durch, dass der geltende Schutzstatus nicht mehr angemessen ist“, so Jung. Ziel sei es, den Status von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Sobald europäisches Naturschutzrecht es zulasse, dürften „sogenannte Problemwölfe dank der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Hessen einfacher entnommen werden“.

Außerdem will Jung das Wolfszentrum in die Zuständigkeit von Hessen-Forst übertragen. Bislang ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zuständig. „Bereits jetzt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen-Forst in der Schadensbegutachtung bei Rissvorfällen tätig und in die Wolfsberatung vor Ort eingebunden. Durch die Übertragung an Hessen-Forst sollen die Zuständigkeiten organisatorisch gebündelt und damit die Schadensabwicklung, das Management und das Monitoring noch weiter verbessert und professionalisiert werden“, erläutert das Ministerium.

Abschuss einzelner Tiere schadet nur

Die Aufnahme des Wolfs in Jagdrecht ist nach Ansicht des Nabu in zweierlei Hinsicht kontraproduktiv: Erstens bremse sie als falsches Signal die Initiative der Weidetierhalter aus, ihre Tiere zu schützen, obwohl umfangreiche Fördermittel und eine ausführliche Beratung dafür zur Verfügung stehen. Zweitens könne durch den Abschuss einzelner erfahrener Wölfe per Sondergenehmigung die Sozialstruktur von Wolfsfamilien so gestört werden, dass die verbleibenden Tiere nicht mehr so erfolgreich im Jagen von Wildtieren sind. Dann seien sie gezwungen, häufiger an Nutztiere zu gehen, die normalerweise nur etwa 1,6 Prozent ihrer Beute ausmachen. „Mit dem Abschuss einzelner Wölfe wird Weidetierhaltern mehr geschadet als genutzt“, erklärt Sommerhage. Nötig sei eine hessenweite Kampagne, die alle Weidetierhalter dazu motiviert, einen ausreichenden Herdenschutz umzusetzen. Nach Angaben des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ist es 2023 zu 38 Wolfsübergriffen auf Schaf- und Ziegenherden, bei denen der Grundschutz mit einem 90 Zentimeter hohen stromführenden Zaun nötig gewesen wäre. Doch nur bei 26 Fällen sei ein ausreichender Herdenschutz festgestellt worden.

Ein Fehler sei es auch, das Wolfszentrum zu verlagern. Es habe gute Arbeit geleistet. Die erarbeiteten Forderungen zum Wolfsmanagement seien weitgehend vom Land umgesetzt worden.

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