PROTEST GEGEN AFD

DGB legt Rechtsmittel ein

Der DGB hatte sich gegen von der Stadt Gießen  veranlassten räumlichen Beschränkungen beim Protest gegen die Neugründung der AfD-Jugendorganisation in den Gießener Hessenhallen am 29./30. November 2025  gewandt. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen lehnte den DGB-Antrag weitgehend ab. Einer Klage der Partei Die Linke gab das VG jetzt allerdings größtenteils statt.

Warum sich DGB weiterhin wehrt

Doch zunächst zurück zur Klage des DGB. Auf der Homepage des DGB Hessen-Thüringen heißt es, die Gewerkschaft werde Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Dazu betone der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph: „Für demokratische Gegenproteste ist die Möglichkeit, in Hör- und Sichtweite des Anlasses präsent zu sein, von zentraler Bedeutung. Unsere Kundgebungen wurden frühzeitig, transparent und mit einem umfassenden Sicherheitskonzept angemeldet. Deshalb wenden wir uns gegen die massive Einschränkung der von den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden selbst vorgeschlagenen Versammlungsorte, die wir im Konsens übernommen und angemeldet haben.“ Ungeachtet der offenen rechtlichen Fragen kündigt der DGB einen breiten und solidarischen Protest an: „Wir werden am Samstag ein sichtbares, solidarisches und demokratisches Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit und Spaltung setzen – egal wo die Kundgebungen am Ende stattfinden“, so Rudolph

Klage von Die Linke hat weitgehend Erfolg

Auch die Partei die Linke hatte geklagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat aktuell einem Eilantrag des Kreisverbands Gießen dieser Partei größtenteils stattgegeben. Hintergrund ist auch hier die Neugründung der AfD-Jugendorganisation in den Gießener Hessenhallen am 29./30. November 2025.  Die Linke hatte sich gerichtlich gegen von der Stadt veranlassten  versammlungsrechtlichen räumlichen Beschränkungen gewandt. Der VG-Beschluss ist noch nicht rechtkräftig.

Laut VG darf die für den 29. November 2025 geplante Versammlung, zu der die Linke aufruft, auf der Westseite der Lahn stattfinden. Die Partei meldete Anfang November 2025 wegen der in den Hessenhallen geplanten Neugründung der Jugendorganisation der „Alternative für Deutschland“ (AfD) eine Versammlung zu dem Thema „Stadt und Land – gemeinsam gegen den Faschismus“ für den 29. November 2025 bei der Stadt Gießen an. Diese sollte auf den Versammlungsflächen der Straßen in der „Rodheimer Straße“ Ecke „An der Hessenhalle“ stattfinden; angemeldet wurden 1.000 Teilnehmende.

Argumente der Stadt Gießen

Mit Bescheid vom 22. November 2025 ordnete die Stadt Gießen u.a. die Festlegung und Beschränkung des Kundgebungsorts auf die Ostseite der Lahn, dort: Lahnstraße auf den Lahnwiesen auf dem Gebiet zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke bis Sachsenhäuser Brücke (Rodheimer Straße), an. Zur Begründung gab die Stadt Gießen an, dass es sich bei den geplanten Versammlungsflächen um Bereiche handele, in denen voraussichtlich eine deutlich höhere Gefahrenlage bestehe, aus der sich erhebliche Gefährdungen für bedeutsame Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmenden der AfD-Veranstaltung und der geplanten Versammlungen, von Polizeikräften und Dritten sowie die Funktionsfähigkeit des Rettungs- und Notfallwesens ergäben. Aufgrund der aktuellen Prognose der Anzahl der Teilnehmenden (angemeldet ca. 1.000) und zahlreichen weiteren Versammlungsanmeldungen für den unmittelbaren Nahbereich der Messehallen GmbH in der Straße An der Hessenhalle und der Gießener Innenstadt sei auf ein erhöhtes Gefahrenmoment zu schließen.

Erläuterung des VG Gießen

Die 10. Kammer hat dem Antrag der Partei Die Linke hinsichtlich der räumlichen Beschränkungen mit der Maßgabe stattgegeben, dass die Versammlungsfläche auf der Straße „An der Hessenhalle“ einen Abstand von 50 Metern von der Kreuzung der Straßen „Rodheimer Straße“ und „An der Hessenhalle“, gemessen von der Mitte der Straßenkreuzung“ einhält. Zur Begründung hat sie ausgeführt, dass das Vorbringen der Stadt Gießen nicht die Prognose einer unmittelbaren Gefahr für kollidiere Verfassungsgüter wie Leben, Gesundheit, Ehre, Eigentum, die Würde des Menschen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Versammlungsfreiheit selbst sowie die Funktionsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen begründe, sodass eine Beschränkung der Versammlung nicht gerechtfertigt sei. Insbesondere sei eine Zufahrt von Rettungskräften auch durch die erfolgte gerichtliche Abstandsregelung hinreichend sichergestellt.

Belastbare Hinweise darauf, dass Teilnehmende der Versammlung die Kreuzung der Straßen An der Hessenhalle und Rodheimer Straße unpassierbar machen wollen, seien nicht vorgelegt worden. Die festgesetzte Anzahl an Ordnern stufte die Kammer als nicht erforderlich ein und gab dem Antrag mit der Maßgabe statt, dass eine Ordnerin/ein Ordner je 50 Teilnehmenden zum Einsatz zu bringen ist. Hinsichtlich der Lautstärkeregelung gab die Kammer dem Eilrechtsschutzantrag mit der Maßgabe statt, dass bei allen Verstärkeranlagen für die Zeit bis 22 Uhr die abgestrahlte Lautstärke auf maximal 70 dB(A) (in den Geräuschspitzen max. 90 dB(A)) und ab 22:00 Uhr auf max. 55 dB(A) (in den Geräuschspitzen max. 65 dB(A)) beschränkt bleibt. Insoweit führte die Kammer aus, dass hierdurch Gesundheitsgefahren für unbeteiligte Dritter hinreichend verhindert werden könnten.

Gericht gegen Vermummung

Das durch die Stadt Gießen für die Versammlung verfügte Verbot von Schutzausrüstung und Vermummungsgegenständen wie etwa Gesichtsschutzmasken, Gasmasken, Schutzbrillen, Skibrillen, körperlichen Protektoren auch aus dem Sportbereich, Schutzbrillen (z. B. Schweißerbrillen), Ski-Brillen oder Ähnlichem ist nach Einschätzung der Kammer hingegen rechtmäßig. Diese Gegenstände bzw. Bekleidungsstücke seien objektiv zum Schutz des Körpers bei kämpferischen Auseinandersetzungen oder zur Verhinderung der Feststellung der Identität bestimmt bzw. geeignet.

Die Entscheidung (Beschluss vom 27. November 2025, Az.: 10 L 6662/25.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Das VG hat aktuell, was räumliche Einschränkungen betrifft, unter anderem auch Klagen eines geplanten Protestcamps teilweise stattgegeben.

Titelbild: Weithin sichtbar ist der Aufruf des DGB an seinem Gebäude in der Walltorstraße.  (Foto: Jörg-Peter Schmidt)  

Ein Gedanke zu „PROTEST GEGEN AFD“

  1. Bitte dicht dranbleiben am Thema. Wo findet denn die große/dgb Veranstaltung statt?
    Auf dem Berliner Platz stehen Weihnachtsbuden, dort ist wenig Raum.

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