Ausbruch Amerikanischer Faulbrut
Im Landkreis Gießen ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen. Sie ist eine für Bienen hochansteckende Tierseuche, die ohne Bekämpfung zum Zusammenbruch und Tod von Bienenvölkern führt.Sperrbezirk wurde eingerichtet
Betroffen von dem Ausbruch sind einige Bienenvölker in der Gemarkung Lich, Arnsburg und Birklar. Das Veterinäramt richtet dort einen Sperrbezirk von gut anderthalb Kilometern Radius ein, teilt die Pressestelle des Landkreises Gießen mit. Wer in diesem betroffenen Gebiet Bienen hält, muss unbedingt bestimmte Auflagen einhalten, damit die AFB erfolgreich bekämpft werden kann.
Untersuchungen des Veterinäramts
Es dürfen keine Bienenvölker aus dem betroffenen Gebiet heraus- oder in das Gebiet hineingebracht werden. Bienenvölker müssen innerhalb des Sperrbezirks an ihren Standorten verbleiben.
Das Veterinäramt hat in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen in den vergangenen Tagen Bienenvölker in und um Lich auf Faulbrut untersucht. Wer innerhalb des Sperrbezirks Bienen hält und seit 28. Juli noch nicht durch das Veterinäramt oder einen Bienensachverständigen im Auftrag des Veterinäramtes kontaktiert wurde, muss sich umgehend beim Veterinäramt melden – per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de oder Telefon (0641) 9390 6200.
Was ist mit dem Honig?
Honig aus dem betroffenen Gebiet darf vermarktet, jedoch auf keinen Fall zur Fütterung von Bienenvölkern abgegeben werden. Auch Waben oder Wachs dürfen nicht aus dem Sperrbezirk hinausgebracht werden. Eine Abgabe von Wachs oder Wabenmaterial zur Weiterverarbeitung an andere ist nur unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ zulässig.
Die befallenen Bienenvölker werden unter Aufsicht des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen, Imkervereinen und Beratung des Hessischen Bieneninstituts Kirchhain saniert. Dabei werden die infizierten Bienenvölker von kontaminierten Waben getrennt.Weitere Informationen für Bienenhaltungen über die aktuellen Regelungen gibt es unter www.lkgi.de
Für Menschen nicht gefährlich
Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig befallener Völker ist unbedenklich möglich. Für Bienenvölker stellt sie jedoch eine Gefahr dar.
In Deutschland werden Bienenvölker durch ein sogenanntes AFB-Monitoring überwacht. Ergebnisse zeigen, dass die AFB selten nachgewiesen wird. Trotzdem kommt es immer wieder zu einzelnen Ausbrüchen, in Hessen zuletzt in der Region Kassel.
Bienenhaltung Veterinäramt anzeigen
Wer Bienen hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Haltung dem Veterinäramt anzuzeigen – nur so kann im Fall eines Krankheitsausbruchs schnell und effektiv gehandelt werden. Formulare dafür gibt es online unter www.lkgi.de, Menüpunkt Gesundheit, Soziales, Migration – Tiere und Verbraucherschutz – Bekämpfung von Tierseuchen.
Leere Bienenbehausungen dürfen niemals offenstehen und für andere Bienen zugänglich sein. Dasselbe gilt für gelagerte Waben und offene Futtervorräte. Dies regelt die Bienenseuchenverordnung. Hintergrund: Faulbrutsporen sind sehr widerstandsfähig und können auch noch nach Jahren weitergetragen werden.
Details regelt eine Allgemeinverfügung, die ebenso wie weitere Informationen unter www.lkgi.de nachzulesen ist. Dort ist auch die aktuelle Karte des Sperrbezirks zu finden.
Titelbild: Durch die Amerkanische Faulbrut gefährdet: Bienen. (Foto: Wikipedia, Sputniktilt)