Schwerhörige

Hilfe durch Gebärdendolmetscherin

Auch in Coronazeiten bietet der Landkreis Gießen einen kostenlosen Service für gehörlose und schwerhörige Menschen. Nächster Termin ist am Donnerstag, den 4. Februar 2021.

Unterstützung per Videotelefon

An diesem Tag hilft eine Gebärdendolmetscherin schwerhörigen und gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern oder deren Angehörigen per Telefon und Videotelefon bei Anliegen an Abteilungen der Kreisverwaltung, kündigt die Pressestelle des Landratsamts an. Gebärdendolmetscherin Theresia Möbus ist zwischen 14 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 0175 3659271 erreichbar. Diesen besonderen Service hält der Landkreis auch bei anhaltenden Einschränkungen durch das Coronavirus immer am ersten Donnerstag vor. Telefonnummer und Zeit bleiben gleich, Soweit die Pressemitteilung des Landratsamts,

Auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer wird unter bdue.de/gebaerdensprache die Situation von gehörlosen Menschen erläutert: In Deutschland leben etwa 80.000 Gehörlose. Sie sind untereinander eng vernetzt und Teil einer eigenständigen Gehörlosenkultur. Sie bezeichnen sich als gehörlos oder taub. Der Begriff „taubstumm“ wird nicht mehr verwendet. 

Bei Gebärdensprachen handelt es sich um ein ausgefeiltes intensives Zusammenspiel von Bewegungen mit den Händen (Gebärden), Mimik, Kopf- und Körperhaltung und Mundbewegungen. Gebärdensprachen sind natürliche Sprachen, einzigartig durch ihre visuelle Wahrnehmbarkeit, ihre Bildhaftigkeit und Lebendigkeit. Seit 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache (kurz: DGS) gesetzlich anerkannt. Gebärdensprachen folgen einer komplexen eigenständigen Struktur und müssen wie jede andere Fremdsprache erlernt werden und durch sie  lassen sich auch beliebige komplexe Sachverhalte differenziert ausdrücken.

Titelbild: Gebärdensprache. (Foto: daveynin – Chatting on the table auf flickr, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=60704587)

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