Gefährliches Virus

Wildschwein bei Grünberg betroffen

Dieser Keiler ist nicht von der Krankheit befallen. Foto: Wikipedia

Bei einem im Landkreis Gießen erlegten Wildschwein sind Antikörper gegen die Aujeszky-Krankheit nachgewiesen worden. Das hoch ansteckende Virus kann viele Säugetierarten befallen und für Hunde tödlich sein. Es ist für Menschen und Pferde aber ungefährlich. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen bittet in einer Pressemitteilung vor allem Jäger um Aufmerksamkeit. 

Ansteckungsgefahr für Hunde

Die Antikörper sind Hinweis auf eine Infizierung mit dem Virus. Sie wurden Anfang dieser Woche im Bestätigungstest bei einem über zwei Jahre alten Keiler nachgewiesen, der bereits am 28. August 2019 in einem Revier in Grünberg erlegt worden war.

Die Aujeszky´sche Krankheit wird durch ein schweinespezifisches Herpesvirus hervorgerufen. Infizierte Wildschweine zeigen in der Regel keine Krankheitssymptome. Obwohl Antikörper gegen das Virus gebildet werden, bleibt das Virus lebenslang im Tier. Unter Stress, wenn der Immunstatus stark beeinträchtigt ist, kann das Virus reaktiviert und über Sekrete ausgeschieden werden. Wird das Virus vom Schwein auf andere Tiere – etwa Hunde, Katzen oder Rinder übertragen – zeigen diese Tiere Symptome ähnlich einer Tollwut. Dies hat der Krankheit auch den Namen Pseudowut gegeben. Typische Symptome beim Hund sind Juckreiz, Wesensveränderung, keine Futteraufnahme, Erbrechen und Lähmungserscheinungen. Infizierte Hunde sterben innerhalb weniger Tage.

Symptome wie bei der Tollwut

Das Veterinäramt hat Jäger in der Region Grünberg bereits Anfang September über das erste vorläufige Ergebnis informiert und um vermehrte Einsendung von Blutproben aus erlegten Wildschweinen gebeten. Seither wurden etliche Proben untersucht. Antikörper gegen die Aujeszky´sche Krankheit wurden allerdings bisher bei keinem weiteren Wildschwein aus dem Landkreis gefunden.

Das Virus breitet sich vorrangig im Nervensystem aus und gelangt über das Nervensystem in Organe und Muskeln und bei Reaktivierung auch in die Sekrete. Eine Ansteckung ist deshalb vor allem für Hunde möglich, die rohes Fleisch oder rohe Innereien infizierter Wildschweine fressen. Wildschweine, bei denen das Virus durch Immunsuppression reaktiviert wurde, scheiden das Virus über die Sekrete der Nase, der Augen und der Geschlechtsteile aus. Hunde können sich dann auch beim Kontakt mit diesen Sekreten infizieren.

Viele Jäger befürchten, dass sich ihre Hunde bei der Nachsuche nach Tieren mit dem Virus anstecken könnten, wenn sie in Kontakt mit Blut infizierter Tiere kommen. Laut Aussage des Friedrich-Löffler-Instituts geht vom Blut der Wildschweine allerdings keine Gefahr für die Hunde aus. Das Blut ist daher bei der Nachsuche nicht das Problem für die Hunde

Wenige Hunde erkranken

Da das Virus in Süddeutschland flächendeckendend bei Wildschweinen vorkommt, es aber kaum Übertragungen auf Jagdhunde gibt, ist davon auszugehen, dass nur wenige Wildschweine das Virus über die Sekrete ausscheiden. Schätzungsweise erkranken maximal ein bis zwei Hunde pro Jahr an der Aujeszky´schen Krankheit. Veterinärdezernent Hans-Peter Stock appelliert dennoch an Jagdberechtigte, sensibel zu sein: „Bitte verfüttern Sie auf keinen Fall rohes Fleisch erlegter Wildschweine an Ihre Hunde.“

Seit 2003 gilt die Hausschweinepopulation in Deutschland als frei von Aujeszky´scher Krankheit. Impfungen sind seither verboten. In der Wildschweinepopulation ist das Virus aber nach wie vor verbreitet. Regelmäßig werden Antikörper gegen das Virus bei Wildschweinen im Vogelsbergkreis, Main-Kinzig-Kreis und Wetteraukreis gefunden.

Die Aujeszky-Krankheit ist nur bei Hausrindern und Hausschweinen anzeigepflichtig. Wichtigste Vorkehrung ist der Schutz von Hausschweinen vor einem Kontakt mit Wildschweinen, um ein Übergreifen der Seuche zu verhindern. Dies ist insbesondere bei der artgerechten Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen zu berücksichtigen. Wichtig sind geeignete Hygienevorkehrungen.

Für weitere Informationen steht das Veterinäramt des Landkreises Gießen zur Verfügung, Telefon 0641 9390-6200, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de.

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