Einschränkungen angekündigt
Die Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit bringen weiter Einschränkungen für Viehhalter mit sich, teilt das Landratsamts in Gießen mit. Der Transport und Handel von Rindern, Schafen und Ziegen ist mindestens zwei Jahre lang eingeschränkt.Für Menschen ungefährlich
Das gilt auch für den Handel mit Sperma, Eizellen und Embryonen von Tieren. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Empfänglich für den Erreger sind aber Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Büffel, Rehe und Hirsche. In Hessen sind zwar bisher noch keine Fälle von Blauzungenkrankheit festgestellt worden, trotzdem ist der komplette Landkreis Gießen seit dem 25. Januar 2019 zum Sperrgebiet erklärt worden. Das Sperrgebiet umfasst mittlerweile Baden-Württemberg, das Saarland, Rheinland-Pfalz, einzelne an Baden-Württemberg angrenzende Landkreise Bayerns sowie weite Teile von Hessen und Nordrhein-Westfalen.Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern, die durch das Bluetongue-Virus (Blauzungen-Virus, BTV) verursacht wird. Das Virus wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Das Virus kann bis zu 60 Tage im Blut infizierter Wiederkäuer zirkulieren und mit modernen Diagnostikmethoden nachgewiesen werden.
Für eine kurze Übergangszeit können Halter ihre Tiere auch ohne Impfung aus dem Sperrgebiet heraus bringen. Dies gilt nur innerhalb Deutschlands unter bestimmten Auflagen. Diese Übergangszeit wurde nun durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bis zum 31. März 2019 verlängert. Weitere Informationen dazu finden Tierhalter auf der Homepage des Landkreises Gießen.
Ab dem 1. April dürfen Wiederkäuer nur dann aus dem Sperrgebiet heraus gebracht werden, wenn sie gegen die Blauzungenkrankheit nachweislich geimpft sind. Die Veterinärämter haben bereits in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen und zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit aufgefordert. Die ständige Impfkommission Veterinär empfiehlt die Impfung von Schafen, Ziegen und Rindern gegen die Serotypen BTV4 und BTV8. Die Impfung vermittelt einen sicheren Schutz, sie ist weitgehend nebenwirkungsfrei und daher empfehlenswert.
Es gibt einige Ausnahmen
ohne Impfung möglich. Deutschland war seit 2011 offiziell frei von der Tierseuche. Die Krankheit trat jedoch in den vergangenen Jahren in Frankreich, Schweiz und Italien auf. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Tiere, bei denen die Krankheit ausgebrochen ist und bei denen Krankheitsanzeichen vorhanden sind, müssen jedoch getötet werden und dürfen nicht mehr in den Handel kommen. Ausnahmen von der Auflage der Impfung gibt es lediglich für Tiere, die unmittelbar zur Schlachtung gebracht werden. Werden Wiederkäuer nur innerhalb des Sperrgebiets befördert, ist das auch nach dem 31. März
Die Allgemeinverfügung, eine Übersichtskarte über die Sperrgebiete, die für Tierhalter nötigen Formulare sowie weitere Informationen zu den Verbringungsregelungen und zur Impfung können auf der Internetseite des Landkreises Gießen www.lkgi.de eingesehen werden.
Für weitere Informationen steht der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreis Gießen unter Telefon 0641 9390-6200 zur Verfügung.