Keine Mehrheit im Stadtparlament
Das Stadtparlament in Friedberg (Wetteraukreis) hat sich gegen die Verpachtung von Gelände an einen Projektentwickler für Windräder ausgesprochen. Die Grünen hatten das beantragt. Einer der interessierten Investoren ist Hessen-Energie, eine Tochter des Wetterauer Energieversorgers Ovag. Unterdessen tobt im benachbarten Butzbach ein Kleinkrieg zwischen einer Bürgerinitiative und Projektierern für einen Windpark im Stadtteil Bodenrod.
Unsicherheitsfaktor Flugsicherung
Hessen-Energie will im Winterstein-Gebiet am Ostrand des Taunus einen Windpark bauen. Sechs Windmasten der Drei-Megawatt-Klasse sollen 33 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr liefer – das reicht nach Berechnung der Grünen für rund 9000 Haushalte.Der Grünen-Antrag sah vor, das Gelände an die Ovag-Tochter zu verpachten, die dort als Investor tätig werden sollte. Die SPD aber argumentierte, die Stadt dürfe sich nicht die Möglichkeit verbauen, dort selbst als Investor aufzutreten, etwa über die Stadtwerke.
Der Standort auf dem Bergrücken oberhalb der Autobahn A 5 ist nicht nur politisch umstritten. Er liegt im Einzugsgebiet der Funkfeuer der Deutschen Flugsicherung. Die sagt, die Rotoren der Windräder störten die Radaranlagen – eine Ansicht, die sowohl wissenschaftlich als auch juristisch umstritten ist. Wegen der unsicheren Rechtslage hatte die Stadt Friedberg bislang ihre Pläne für den Windpark auf Eis gelegt.
Umstrittene Berechnungen
Hessen-Energie will im wenige Kilometer entfernten Butzbacher Stadtteil Bodenrod ebenfalls einen Windpark bauen. Eine Bürgerinitiative läuft dagegen Sturm. Unter anderem legte sie Berechnungen zur möglichen Windausbeute der Anlagen vor – angeblich unter Mitwirkung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach. Darin kamen die Kritiker zum Ergebnis, der Wind wehe dort längst nicht so stark, wie vom Projektierer behauptet.
Der Haken: Der DWD dementierte gegenüber eine Lokalzeitung jegliche Mitwirkung an den BI-Berechnungen. Und auch die Bürgerinitiative ruderte zurück. Grundlage ihrer Recherche sei eine frei zugängliche Datei gewesen. Und deren Daten stammen aus den Jahren 1983 bis 1995. Laut DWD wurde damals die Windgeschwindigkeit in zehn Metern Höhe gemessen. Das könne nicht ohne Weiteres auf Nabenhöhe übertragen werden. Und auch das Argument der BI, im Wald seien Windräder unwirtschaftlich, widerlegt der Wetterdienst. Über Wäldern gebe es zwar Verwirbelungen. Doch die Naben befänden sich rund 100 Meter über den Baumkronen, deshalb hätten die Verwirbelungen keinen nennenswerten Einfluss auf den Windertrag.