Reisepapiere für Tiere
Tiere benötigen Reispapiere, wenn Sie ins Ausland verschickt werden. Die Gesundheits-bescheinigungen sollen Tierseuchen eindämmen. Im Landkreis Gießen werden rund 400 solcher Papiere pro Jahr ausgestellt.
Zebrawelse gehen auf Reise
Amtssiegel drauf und ab zum Flughafen: Wenn edle Zebrawelse aus einer Zucht im Gießener Land auf weite Reise gehen, weil ein Liebhaber in Hongkong sie gern in seinem Aquarium schwimmen hätte, ist das ein Fall für Amtstierärztin Dr. Stefanie Graff, berichtet die Pressestelle des Landkreises Gießen. Sie stellt die Reisepapiere aus, die alle Tiere benötigen, wenn sie ins Ausland verschickt werden. Zunächst checkt sie, ob die Fische gesund sind, dann versiegelt sie die Transportboxen und stellt dem Züchter die amtstierärztlichen Unterlagen aus. Die Besitzer reisen mit der wertvollen Ware an den Flughafen und los geht die Reise nach Asien.
Tierseuchen eindämmen
„Die Prozedur mit den Gesundheitsbescheinigungen dient der Eindämmung von Tierseuchen“, erklärt die Tierärztin. Dirk Oßwald, hautamtlicher Kreisbeigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Gießen, ergänzt: „Wir brauchen diese engmaschigen Vorgaben und Kontrollen, denn es wäre nicht auszudenken, was passiert, wenn infizierte Tiere über Landesgrenzen hinaus verschickt würden und so Seuchen und Krankheiten verbreiten würden.“
Zierfische eher die Ausnahme
Im Landkreis Gießen haben Stefanie Graff und ihre Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2015 rund 400 amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für Tiere ausgestellt. Zierfische sind dabei eher die Ausnahme. Meist handelt es sich um Rinder, die in andere Bestände verbracht wurden, oder um Pferde, Hunde und Katzen, die eine Reise ins Ausland angetreten sind. Ganz egal, wie groß oder klein das Tier – für die meisten gilt: Auch die sprichwörtlichen ‚kleinen Fische‘ brauchen gültige und vollständige Reisepapiere.
Auch bei der Einreise strenge Bestimmungen
Auch für Tiere, die nach Deutschland einreisen, gelten strenge Bestimmungen. Nicht nur Nutztiere müssen gekennzeichnet sein, sondern auch Hunde und Katzen, wenn sie aus anderen Ländern nach Deutschland kommen. Tollwutimpfung ist Pflicht und ein Mindestalters muss eingehalten werden. Stammen Hunde und Katzen aus Ländern, in denen Tollwut noch regelmäßig bei Haustieren vorkommt, muss vor der Einreise zusätzlich das Blut untersucht werden. Es gibt es immer wieder Ausreißer, wie Stefanie Graff berichtet: „Im letzten Jahr gab es mehrere illegale Hunde- und Katzenimporte aus der Türkei, der Ukraine und aus Bulgarien. In zwei Fällen führten sie zu einer Strafanzeige.“ Legal wurden im vergangenen Jahr 157 Hunde und 93 Katzen durch Tierschutzorganisationen in den Landkreis Gießen gebracht. Die Tiere stammten vor allem aus Spanien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Kontrolliert haben die Veterinäre des Landkreises auch die Einreisedokumente von 178 ausländischen Tiersendungen, die den Landkreis Gießen 2015 erreichten. Darunter zählen zum Beispiel Sendungen mit Hunden, Geflügel-Tieren, Rindern und Pferden. Aber auch Fische, Bienen, Blutegel und verschiedene Versuchstiere sind in ihren Transportboxen in den Landkreis Gießen verbracht und kontrolliert worden.
Die Amtstierärzte nahmen nicht nur die Begleitdokumente von lebenden Tieren unter die Lupe, sondern auch die amtstierärztlichen Reisepapiere von tierischen Produkten. „Uns erreichten 2015 immerhin 94 ausländischen Sendungen mit Tierprodukten, wie Pferdesamen, Gülle aus den Niederlanden zum Düngen und Tierproben für Untersuchungseinrichtungen“, erklärt die Tierärztin aus ihrem Dienstalltag.
Dr. Stefanie Graff vom Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist Ansprechpartnerin beim Landkreis Gießen, wenn es um Einreisebestimmungen von Tieren und Waren geht. Zu erreichen ist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz über Telefon: 0641 9390-6200 oder E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de