Wetter kann Folgen für Schulen haben
Wegen der erwarteten Stürem am Donnerstag (17. Februar) und Freitag (18. Februar 2022) hat das Hessische Kultusministerium alle Schulen über die möglichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb informiert. Eltern können je nach Situation vor Ort selbst darüber entscheiden, ob ihre Kinder den Schulweg antreten oder sicherheitshalber zuhause bleiben.Fernbleiben ist zu melden
Volljährige Schülerinnen und Schüler treffen diese Entscheidung selbst. Die Präsenzpflicht an den Schulen ist für diese beiden Tage ausgesetzt. Die Schulen sind jeweils umgehend über das Fernbleiben zu informieren, teilt die Pressestelle des Landkreises Gießen mit.
Wann alternativer Unterricht möglich ist
Die Schulleitungen können darüber hinaus in Abstimmung mit dem Landkreis Gießen als Schulträger entscheiden, dass der Präsenzunterricht vollständig ausfällt. In diesem Falle sollen möglichst alternative digitale Unterrichtsangebote stattfinden. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden direkt über die Schulen über Änderungen informiert. Die Schulen bieten in jedem Fall eine Notbetreuung an.
Stadt und Kreis haben sich abgestimmt
Landkreis Gießen und Stadt Gießen als Schulträger haben sich abgestimmt und folgen dem landesweit vereinbarten Vorgehen.
Derzeit ist nicht absehbar, welche Auswirkungen die angekündigte Sturmlage auf die Verkehrswege haben wird, sodass auch eine Beeinträchtigung des Schienen- und Straßennetzes und damit des Schülerverkehrs nicht ausgeschlossen werden kann.