Sozialer Wohnungsbau

Kreis Gießen will besser fördern

Der Landkreis Gießen will den sozialen Wohnungsbau schneller und flexibler fördern. Das Geld soll kleinteiliger und früher als bisher während der Bauphase fließen. So sollen Lücken bei der Finanzierung vermieden werden.

Das Geld soll während des Baus fließen

Der Kreisausschuss hat die Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus entsprechend angepasst. Nun muss der Kreistag darüber entscheiden. Der Vorschlag des Kreisausschusses sieht vor, 25 Prozent der Fördersumme vor, wenn die Kellerdecke fertig ist, weitere 25 Prozent sollen fließen, wenn der gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden versicherten Rohbau steht, 40 Prozent, wenn das Gebäude bezogen werden kann und 10 Prozent, wenn das gesamte Bauvorhaben abgeschlossen ist.

„Damit möchten wir den Baugenossenschaften entgegenkommen, die uns auf die Schwierigkeit der zeitlich versetzten Förderung aufmerksam gemacht haben“, wird Landrätin Anita Schneider in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung zitiert. Bisher ist die Förderung in größere Teile gestaffelt. 40 Prozent der Fördersumme fließen erst, wenn der Rohbau fertig ist. Dadurch müssen Bauträger verstärkt in Vorleistung gehen. Eigenkapital ist oft lange vor Fertigstellung des Rohbaus aufgebraucht. Durch Zwischenfinanzierungen entstehen höhere Gesamtkosten, die wegen der Deckelung der Mieten im sozialen Wohnungsbau nicht auf Mietkosten umgelegt werden können und zulasten der Fördersumme gehen.

Bezahlbarer Wohnraum

„Mit einer flexibleren Lösung möchten wir hier effizienter als bisher vorgehen. Denn jeder Quadratmeter bezahlbarer Wohnraum, der im Landkreis Gießen entsteht, ist zu begrüßen und sollte nicht zulasten der Vorhabenträger gehen“, so Landrätin Schneider.

Die Gesellschafterversammlung der Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen (SWS) GmbH, die aus Bürgermeisterin und Bürgermeistern der Kreiskommunen besteht, hat sich für die flexiblere Förderung ausgesprochen, teilt die Kreisverwaltung mit. Die SWS unterstützt und begleitet seit ihrer Gründung 2017 die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Zur Gesellschaft gehören neben dem Landkreis alle Kreiskommunen mit Ausnahme von Gießen – die Universitätsstadt verfolgt das Ziel über ihre eigene Wohnbau GmbH.

www.lkgi.de/sozialer-wohnungsbau.

Titelbild: Archivbild.

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