Immenser Waffenfund
In einer gemeinsamen Presseerklärung berichten das Polizeipräsidium Gießen und die Pressestelle des Landkreises Gießen: Es hat eine gemeinsame Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit der Reichsbürgerszene stattgefunden.Schusswaffen und Munition gelagert
Die Waffenbehörde des Landkreises Gießen sowie Beamte des Polizeipräsidiums Mittelhessen haben ein Wohnhaus in einem Stadtteil von Grünberg (Kreis Gießen) durchsucht und eine Reihe von Schusswaffen sowie Munition sichergestellt. Die Durchsuchung erfolgte bereits am 27. August 2024 aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen. Der Hausbewohner verfügte als Sportschütze legal über Waffen. Er ist nach Überprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz jedoch der Reichsbürgerszene zuzuordnen. Dies bewirkt automatisch eine Unzuverlässigkeit nach dem Waffenrecht. Damit dürfen Waffen weder geführt noch besessen werden.
Unter anderem zwölf Langwaffen
Beamte des Polizeipräsidiums unterstützen die Waffenbehörde vor Ort im Rahmen der Amtshilfe. Während der Durchsuchung wurden durch die Waffenbehörde zwölf Langwaffen und etwa 2400 Schuss Munition sichergestellt. Darüber hinaus wurde eine Pistole aufgefunden, die der Besitzer in der Vergangenheit bei der Polizei als gestohlen gemeldet hatte.
Erweiterter Durchsuchungsbeschluss
Aus diesem Grund erwirkte die Polizei nach neuer Bewertung des Sachverhalts bei der Staatsanwaltschaft Gießen einen erweiterten Durchsuchungsbeschluss. Bei der folgenden erneuten Durchsuchung der Wohnräume fanden die Ermittler eine weitere als gestohlen gemeldete Langwaffe sowie Munition und stellten diese sicher. Außerdem wurden Anbauteile für Waffen, ein Totschläger sowie Munition – insgesamt über 800 Schuss – gefunden.
Besitz von Waffen untersagt
Auf den deutschen Tatverdächtigen kommt nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens von Straftaten sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu. Die Waffenbehörde untersagte im Rahmen der Unzuverlässigkeit den Besitz von Waffen. In Hessen gibt es seit Jahren im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben eine enge Zusammenarbeit zwischen den Waffen- und Sicherheitsbehörden. Sie dient der Zusammenführung, Auswertung und waffenrechtlichen Bewertung der bei Sicherheits- und Waffenbehörden vorliegenden Erkenntnisse.