Neuer Trend: Hartgummirampen
Es scheint ein neuer Trend zu sein: In letzter Zeit legen Anwohner Hartgummirampen – teils auch Bleche oder Holzbalken – vor ihre Grundstückseinfahrten, um ihre Autos offenbar leichter und ohne kleine Holperer in ihre Garagen oder Höfe fahren zu können.Sicherheit beeinträchtigt
Das ist allerdings aus gutem Grund nicht erlaubt. Darauf weist die Stadt Gießen in einem Pressebericht hin.
Die privat ausgebrachten Bordsteinrampen auf öffentlichen Straßen stellen nämlich tatsächlich eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum dar und sind – trotz möglicher anderslautender Werbeversprechen der Anbieter – weder behördlich zugelassen noch genehmigungsfähig. So wird durch die Gummirampen in der Regel der Regenwasserabfluss entlang des Randsteins behindert, was zu Verschmutzungen, Wasseransammlungen und Aquaplaning führen kann. Im Winterdienst können Räumfahrzeuge mit den Rampen kollidieren und sie beispielsweise auf die Fahrbahn schieben.
Stolperfallen können entstehen
Aber auch während der anderen Jahreszeiten können die Rampen – vor allem im Dunkeln – auch zu Stolperfallen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden. Kommt es zum Unfall kann sogar geprüft werden, ob derjenige, der die Rampe gelegt hat, damit einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgenommen hat – was strafbewährt ist.
Tipp für besondere Erfordernisse
Sollte im Einzelfall der vorhandene Bordstein zu hoch für ein normales Überfahren sein, kann dieser auf Kosten des Grundstückeigentümers abgesenkt werden. Ein entsprechender Antrag kann beim Tiefbauamt gestellt werden.
Beispielfoto: Foto: Universitätsstadt Gießen