In Hungen festgestellt
Wegen des Nachweises der Geflügelpest bei einer Wildgans im Landkreis Gießen müssen Geflügelhalter Sicherheitsvorkehrungen für ihre Bestände treffen. In festgelegten Gebieten dürfen Geflügel und bestimmte andere Vögel ab Freitag (21. Januar 2022) nur noch im Stall gehalten werden – egal, ob Geflügel hobbymäßig oder erwerbsmäßig gehalten wird.Kreisweit müssen Halter außerdem ab Samstag (22. Januar 2022) sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen für ihre Tiere umsetzen, teilt die Pressestelle des Landkreises mit. Das Veterinäramt des Landkreises erlässt dafür zwei entsprechende Allgemeinverfügungen, die an diesen Tagen in Kraft treten.
Feststellung bei toter Wilgans
Die Geflügelpest wurde bei einer toten Wildgans festgestellt, die in Hungen-Steinheim gefunden und im Hessischen Landeslabor untersucht worden ist. Dabei wurde der besonders ansteckende Erreger H5N1 nachgewiesen.
Was Pflicht zur Aufstallung bedeutet
Die Pflicht zur Aufstallung bedeutet, dass Geflügel grundsätzlich im Stall gehalten werden muss – oder unter einer nach oben abgeschlossenen Schutzvorrichtung, die Einträge von außen und ein Eindringen freilebender Vögel verhindert. Hierzu ist zum Beispiel ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimetern als Schutzvorrichtung ausreichend.
Die Pflicht zur Aufstallung gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – und zwar auch dann, wenn nur einzelne Tiere gehalten werden.
Für die Haltung anderer Vögel wie Sittiche oder Kanarienvögel gilt sie erst bei mehr als 50 Tieren.
Die Aufstallungspflicht gilt nicht für Tauben. Hier gibt es nur ein geringes Infektionsrisiko.
Pflicht in festgelegten Gebieten
Die Pflicht gilt in festgelegten Gebieten, in denen besonders viele Wildvogelarten rasten, die die Geflügelpest übertragen können:
Die Kernstadt Hungen und alle Stadtteile
das Gebiet der Heuchelheimer Seen und den Silbersee nördlich der Bundesstraße 49 – Dreieck Lahnfeld – sowie westlich der Bundesstraße 429 bis zur Lahn
die Flächen südlich der A 45 zwischen den Gemeinden Ober-Hörgern und Trais-Münzenberg, die zur Gemarkung Eberstadt der Stadt Lich gehören.
Was für gesamten Landkreis gilt
Für den gesamten Landkreis gilt ab dem 21. Januar 2022 die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 1000 Tieren. Geflügelausstellungen sind untersagt.
Biosicherheitsmaßnahmen umfassen alle Vorkehrungen, um den eigenen Geflügelbestand gegen das Eindringen von Krankheitserregern zu schützen. Am besten wird dies erreicht, wenn die Tierhaltung nach außen abgeschirmt und der Zugang zu den Stallungen durch Menschen begrenzt wird. Grundsätzlich muss die Haltung der Tiere bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK), dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) und dem zuständigen Veterinäramt registriert und angemeldet werden.
Tagesaktuelles Bestandsregister wichtig
Wer Geflügel hält, muss ein tagesaktuelles Bestandsregister führen. Die Tiere selbst dürfen nur an Stellen gefüttert werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Das gleiche gilt auch für die Lagerung von Futter, Einstreu, Gerätschaften und Maschinen, die in der Geflügelhaltung verwendet werden. Beim Betreten und Verlassen der Stallungen ist auf Hygiene zu achten.
Dazu gehört das gründliche Händewaschen mit Seife sowie die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung. Auch die Schuhe sollten gewechselt werden. Informationen bieten die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
Geflügelpest ist Viruserkrankung
Die Geflügelpest ist eine Viruserkrankung von Vögeln, die neben einem erheblichen Leiden der erkrankten Tiere und einer hohen Todesrate schwerwiegende Auswirkungen auf Geflügelhaltungsbetriebe haben kann. Nur in Ausnahmefällen ist bisher ein Überspringen des Erregers auf Menschen bekannt. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde jedoch in keinem Fall beobachtet. Zugvögel können sich unerkannt mit Geflügelpest infizieren und diese während ihres Herbst- und Frühjahrszugs über große Entfernungen verbreiten. Das Risiko für eine Ausbreitung der Geflügelpest wird derzeit bundesweit als hoch eingeschätz.t.
An wen man sich wenden kann
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, ist die Untersuchung bestimmter tot aufgefundener Wildvögel hilfreich. Wer tote Wasservögel, Greifvögel oder Aasfresser wie Krähen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de. mitteilen. Einzelne tote Singvögel wie Spatzen oder Amseln müssen nicht gemeldet werden, da von ihnen nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe ausgeht.
Titelbild: Beispielweise Hühner müssen geschützt werden. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)