DGB ÄNDERT STANDORT

Gewerkschaft unterliegt bei VGH

Am Abend des Freitag, 28. November gab es weitere Neuigkeiten hinsichtlich des Protestes gegen die AfD in Gießen. So meldeten gleich mehrere Medien, darunter das Rechtsmagazin LTO (Legal Tribute Online): Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen hat eine Entscheidung zugunsten der Stadt Gießen getroffen.

Es geht um Sicherheitsbedenken

Die Stadt Gießen hatte aus Sicherheitsgründen entschieden, dass beispielsweise der DGB Hessen-Thüringen nicht in der Nähe der Gießener Hessenhallen demonstrieren darf. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hatte eine Entscheidung zugunsten der Stadt Gießen getroffen, wie der  „Landbote“ berichtete. Der DGB legte Beschwerde beim VGH ein und unterlag jetzt. Die Kundgebung des DGB wird nun, wie ebenfalls LTO meldet, nicht in der Nähe der Hessenhallen, sondern auf der anderen  Lahn-Seite stattfinden.  Dort wird auch unter anderem Die Linke protestieren, die ebenfalls beim VGH unterlag.

Adenauer-Bus nähe Hessenhallen

Noch eine weitere Meldung: Seitens des sogenannten Adenauer-Busses, der auf einem Privatgrundstück in der Nähe der Hessenhallen steht, will man Wochenende des 29./30. November gegen die Neugründung der AfD-Jugendorganisation protestieren.  

Titelbild: Weithin sichtbar weist der DGB auf seine Kundgebung hin. Allerdings wird der Standort ein anderer sein. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

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