DANNENRÖDER FORST

Verfahren gegen Frau eingestellt

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen hat am Donnerstag, 27. Juni ein Verfahren eingestellt, in dem sich eine Klägerin gegen die Auferlegung von Kosten im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Weiterbau der A49 im Dannenröder Forst wandte. Das Verfahren wurde vor zwei Wochen mündlich verhandelt.

Land schickte Kostenbescheid

Das beklagte Land Hessen machte Kosten in Höhe von rund 500 Euro geltend für einen Einsatz im Dezember 2020, bei dem eine Person von einem sogenannten Monopod zu Boden und aus dem Sperrgebiet verbracht wurde.
 Die Klägerin gab im Gerichtsverfahren an, dass sie nicht diese Person gewesen sei. Ein eingeholtes Gutachten stützte nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme der Klägerin diese Angabe. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung bestätigte die Gutachterin, dass es sich bei der anwesenden Klägerin auch tatsächlich um die Person handelt, die von ihr begutachtet wurde. Dies hatte das beklagte Land Hessen vorab in Zweifel gezogen.

Jetzt zahlt das Land Hessen Verfahrenskosten

Im Nachgang zur mündlichen Verhandlung hob das Land Hessen den Kostenbescheid auf und erklärte die Kostenübernahme für das Verfahren. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt, berichtet die Pressestelle des VG Gießen.

Die Entscheidung (Beschluss vom 26. Juni 2024, Az.: 4 K 1555/22.GI) ist im Hinblick auf die Einstellung und Kostenentscheidung rechtskräftig.

Titelbild: Das Transparent „Keine A49“, „Dannenröder Wald bleibt“ (Danni bleibt) hing neben weiteren Postern und Bauwagen am Protestcamp bei Dannenrod. Der Wald ist zwischen Homberg und Stadtallendorf  gelegen, (Foto: Wikipedia,  Leonhard Lenz)

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