Windkraft

Störfeuer muss nicht sein

windrad1Von Anton J. Seib

Stören Windräder Funkfeuer der Flugsicherung und Radaranlagen des Wetterdienstes? Ja! Aber Abhilfe ist möglich. Die Flugsicherung könnte auf GPS-Steuerung umstellen. Der Wetterdienst könnte Störungen mit technischer Nachrüstung abstellen.

Flugsicherung verzögert Planung

Wetter-Radarstationen sind auch dann noch leistungsfähig, wenn in der Nähe Windkraftanlagen betrieben werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier in einem Urteil festgestellt. Im konkreten Fall ging es um eine Klage des Deutschen Wetterdienstes gegen den Betrieb von drei Windrädern im Eifelkreis Bitburg-Prüm, die im Abstand von etwa 10 km zur Radarstation des Deutschen Wetterdienstes in Neuheilenbach errichtet werden sollen. Inwieweit das Urteil auch Einfluss auf die Beurteilung von Störungen durch Windräder auf Radarstationen der Deutschen Flugsicherung haben kann, bleibt abzuwarten. Der generelle Einspruch der Flugsicherung verzögert gegenwärtig die Planung mehrerer Windparks, etwa auf dem Wintersteingelände bei Ober-Mörlen (Wetteraukreis).

„Wir sehen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier einen wichtigen Hinweis darauf, dass die Blockade von Energiewendeprojekten durch den Deutschen Wetterdienst bei der Windenergie künftig der Vergangenheit angehört. Das Gericht hat sehr deutlich herausgearbeitet, das sich zu erwartende Beeinträchtigungen durch technische Maßnahmen beheben lassen. Das Wetterradar kann auch in der Nähe von Windkraftanlagen sicher arbeiten und eine fundierte Wettervorhersage gewährleisten“, machte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE), deutlich.

Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt die Gründe zu seinem Urteil vom 23. März 2015 (6 K 869/14.TR) veröffentlicht. Zwar könnten Fehlmessungen nicht ausgeschlossen werden, so die Richter. Dem könne aber durch geeignete technische Verfahren entgegengewirkt werden.

Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts: „Sobald Niederschlag auftrete, komme es zu Fehlmessungen der Reflektivität und aller anderenMessgrößen, was bspw. negative Auswirkungen auf die Gewitter- und Hagelerkennung habe. Hierin liege eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die aber nach der grundsätzlich vorzunehmenden Interessenabwägung den geplanten Vorhaben nicht entgegenstünde. Insoweit falle ausschlaggebend ins Gewicht, dass den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch der Klägerin mögliche und zumutbare technische Maßnahmen entgegengewirkt werden könne. Insoweit habe der Sachverständige sowohl in seinem Gutachten als auch in der mündlichen Verhandlung überzeugend dargelegt, dass den zu erwartenden Fehlermeldungen durch eine geeignete Veränderung der Datenverarbeitung des Wetterdienstes entgegengewirkt werden könne, wobei mehrere Varianten zur Verfügung stünden. Da die Standorte der Windenergieanlagen bekannt seien, könnten bspw. die Messwerte, die potentiell von einer Windenergieanlage beeinflusst seien, aus der weiteren Verwertung ausgeschlossen werden. Die fehlenden Messwerte müssten durch Werte an benachbarten Orten geschätzt werden. Hierdurch lasse sich der Einfluss der Windenergieanlagen auf die Gewitter- und Hagelerkennung deutlich minimieren.“

Windräder in Rhein-Main noch möglich?

Auch die Deutsche Flugsicherung sieht ihre Funkfeuer durch Windräder gestört und besteht deshalb auf einem Mindestabstand von 15 Kilometern. Hintergrund ist eine Richtlinie der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die für hohe Neubauten um solche Anlagen einen Mindestabstand von 15 Kilometern statt bisher drei Kilometern vorschreibt. Konkret hätte das zur Folge, dass im Rhein-Main-Gebiet faktisch keine Windparks mehr betrieben werden könnten. Mehrere Gerichte hatten sich das zu Eigen gemacht, andere diese strikte Forderung verworfen.

Allerdings gibt es eine Studie zu einem Windkraft-Projekt in Schleswig Holstein. Das Gutachten hatte ergeben, dass die Signale der Funkfeuer schon bei einem Abstand von drei Kilometern nicht mehr vom Windrad verfälscht und so zum Sicherheitsrisiko für den Flugverkehr würden.

Das zweifelt Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der DFS-Geschäftsführung, an. Scheurle zufolge kamen sowohl die University of Ohio als auch die französische École Nationale de l’Aviation Civile zum Ergebnis, dass das Gutachten wissenschaftlich nicht haltbar sei. Erst eine Umstellung der Luftfahrt auf die Satellitensteuerung mit GPS werde die Funkfeuer und den Sicherheitsabstand für den Alltagsbetrieb überflüssig machen, sagte der DFS-Chef laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Wegen der unsicheren Situation liegt derzeit immer noch auch ein Windpark-Projekt auf Eis, das der kommunale Energieversorger Ovag, die Friedberger Stadtwerke und die Mittelhessische Energiegenossenschaft (MiEG) umsetzen wollen. Sechs Windmasten sollen auf dem rund 480 Meter hohen Bergrücken gebaut werden, 33 Millionen Kilowattstunden Strom sollen sie produzieren – Energie, um 9000 Haushalte zu versorgen. Die Windräder würden sich aber knapp innerhalb der 15-Kilometer-Zone drehen – es geht um wenige hundert Meter.

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