Trockenheit

Kreis Gießen verbietet Wasserentnahme

Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet der Landkreis Gießen, Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 18. Juli 2026.

Gewässer drohen auszutrocknen

„Ziel der Einschränkung ist es, den Naturhaushalt zu schützen und eine zusätzliche Verringerung der ohnehin schon niedrigen Wasserstände zu verhindern“, schreibt der Landkreis in einer Pressemitteilung. „Unerlaubte Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel zum Bewässern von Rasenflächen, belasten das Ökosystem zusätzlich zur Trockenheit. Vor allem kleine Gewässer drohen komplett auszutrocknen“, wird Umweltdezernent Christian Zuckermann dort zitiert.

Hohes Bußgeld

Wer trotz des Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann, erläutert die Kreisverwaltung. Erlaubt sind nur Benutzungen im Rahmen einer bestehenden wasserrechtlichen Zulassung.

Fragen beantwortet der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen unter Telefon 0641 9390-3573.

Die Allgemeinverfügung kann hierlkgi.de/oberirdische-gewaesser nachgelesen werden.

Titelbild: Archivbild.

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