Kosten wachsen in der Wetterau
Von Klaus Nissen
Um zwölf Prozent ist binnen zweier Jahre das Mietniveau für kleine Wohnungen in Nidda, Büdingen, Ranstadt, Ortenberg, Limeshain und Glauburg gestiegen. Sogar um 15 Prozent wuchsen die Kaltmieten für Fünf-Personen-Haushalte im Westen der Wetterau. Das ermittelte das Kreis-Sozialamt auf der Basis von fast 17 000 Datensätzen. Ab Januar 2020 gelten neue Mietobergrenzen für die Emfänger von Sozialhilfe.
Mieten steigen bis zu 15 Prozent
Der Online-Dienstwohnpreis.de nennt aktuelle Kaltmieten pro Monat und Quadratmeter im Wetteraukreis. In Gedern kostet das Wohnen demnach durchschnittlich 5,54 Euro pro Quadratmeter, in Nidda 6,26 Euro, in Büdingen 6,81 und in Altenstadt 7,53 Euro. Wer in Friedberg nahe der Main-Weser-Bahn wohnt, muss sogar 8,55 Euro pro Quadratmeter und Monat berappen. Wer in einen Neubau einzieht, zahlt laut wohnpreis.de überall im Schnitt einen Euro pro Quadratmeter mehr.
Der Wetteraukreis sammelt noch weitaus mehr Daten zu realen Wohn-Kosten aus Inseraten, Mietverträgen und Informationen des Amts für Bodenmanagement. Denn die Kreisverwaltung muss alle zwei Jahre eine neue Liste für die Mietobergrenzen vorlegen. Das sind die maximalen Kaltmieten, die hilfsbedürftigen Menschen erstattet werden dürfen. Im Kreis gibt es aktuell 7772 Bedarfsgemeinschaften, so der Jobcenter-Direktor Bernhard Wiedemann. Das sind ungefähr 15 000 Menschen, denen monatlich eine Pauschale für die Kaltmiete ausgezahlt wird. Zum 1. Januar steigt sie parallel zum immer höheren Kosten-Niveau für das Wohnen. Laut Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch muss der Kreis im nächsten Jahr etwa 400 000 Euro mehr zur Abdeckung der Mietkosten finanziell schwacher Wetterauer aufbringen.
Maximal 420 Euro Kaltmiete für Alleinstehende
Konkret: Alleinstehende ohne eigenes Einkommen bekommen zwischen Ober-Mörlen und Bad Vilbel künftig bis zu 420 Euro im Monat für die Kaltmiete überwiesen. Das sind zehn Euro mehr als bisher. Wer zwischen Butzbach und Altenstadt wohnt, kann mit maximal 375 Euro rechnen – 40 Euro mehr als bisher. Um den gleichen Betrag steigt die Mietobergrenze im dritten Bereich. Dort, in Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain und Glauburg, gibt es maximal 385 Euro für alleinstehende Sozialhilfe-Empfänger. In Gedern, Kefenrod und Hirzenhain sind es 320 Euro – zehn Euro mehr als bisher.
Erstaunlicherweise sind die maximal erstatteten Kaltmieten für Zwei-Personen-Haushalte in der östlichen Wetterau gleich hoch, in Gedern, Hirzenhain und Kefenrod sogar um 15 Euro niedriger als bei Alleinstehenden. Für Vier-Personen-Haushalte wird dort die maximal erstattete Kaltmiete sogar um fünf auf 385 Euro gesenkt. Dort scheint die Abwanderung so stark zu sein, dass die realen Mieten sinken. Und zu zweit wohnt man billiger als allein.
Den mit 725 Euro höchsten Zuschuss zur Kaltmiete zahlt der Kreis an fünfköpfige „Bedarfsgemeinschaften“ zwischen Ober-Mörlen und Friedberg. Das sind 95 Euro mehr als bisher. Die Mieten haben sich hier um 15 Prozent verteuert.
Und was ist, wenn die reale Kaltmiete noch höher ist als die amtliche Mietobergrenze? Dann müssen sich die Betroffenen eine billigere Wohnung suchen. Sie bekommend dafür eine Frist und die Hilfe der Wohn-Experten im Kreishaus, sagt Annette Kaschig aus dem Fachdienst Controlling der Kreisverwaltung. Man habe es sich mit der Anpassung der Mietobergrenzen nicht leicht gemacht. So wurden auch teure Luxus-Mietwohnungen in den Preisspiegel einbezogen, obwohl das gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Zusätzlich erhalten Einkommensschwache eine monatliche Betriebskostenpauschale für die Mietwohnung. Sie liegt zwischen 90 für Alleinstehende und 125 Euro für Fünf-Personen-Haushalte. Zum Jahresende gibt es den Abgleich mit den tatsächlich angefallenen Nebenkosten.