Afrikanische Schweinepest häuft sich
Speisereste gehören niemals in die Natur, sondern immer in einen verschließbaren Mülleimer. Grund ist der Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Im Landkreis Gießen weisen bald an vielen Stellen Plakate darauf hin.Poster in mehreren Sprachen
Das Veterinäramt des Landkreises hat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in mehreren Sprachen erstellten Poster beschafft und in wetterfester Version den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Sie sollen zum Beispiel an Raststätten, Parkplätzen oder Ausgangspunkten für Wandertouren die Menschen sensibilisieren, teilt die Pressestelle des Landkreises Gießen mit.
Tierleid und wirtschaftliche Schäden
Afrikanische Schweinepest ist zwar für Menschen nicht gefährlich, endet für Schweine aber fast immer tödlich. Sie verursacht enormes Tierleid und große wirtschaftliche Schäden.
Im Juni 2024 wurde ASP erstmals bei einem Wildschwein in Hessen nachgewiesen. In den betroffenen Regionen in Südhessen und Rheinland-Pfalz sind seither weitere infizierte Wildschweine gefunden worden. Auch in Hausschweinehaltungen kam es zum Ausbruch der ASP. In einem betroffenen Betrieb mussten zuletzt 1000 Tiere getötet werden.
Vorsicht ist angebracht
„Der Landkreis Gießen ist derzeit nicht von ASP betroffen. Das Risiko ist auch nicht anders als vor einigen Jahren einzuschätzen“, sagt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen. „Die Situation in Südhessen zeigt aber, dass sich das rasch ändern kann. Grundsätzlich sollten die Menschen sensibel sein.“ Mehrsprachige Hinweise seien vor allem wichtig mit Blick auf den Fernverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen. In Südosteuropa zum Beispiel wird die ASP oft nachgewiesen. Der Erreger hält sich in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren. Kommen Wild- oder Hausschweine damit in Kontakt, können sie sich anstecken.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hat über 200 Schweinehaltungen im Landkreis angeschrieben und über Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert. Außerdem werden Erreichbarkeiten und weitere Angaben der Haltungen aktualisiert, um im Fall eines ASP-Nachweises rasch eingreifen zu können.
Was ist zu beachten?
Speisereste niemals in der Natur oder außerhalb geschlossener Müllbehälter entsorgen. Der ASP-Erreger kann sich in verarbeiteten Fleisch- und Wurstwaren halten. (Wild-)schweine können sich daran anstecken.
Wer während eines Spaziergangs oder einer Wanderung in Feld und Wald ein totes Wildschwein entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt mit genauer Ortsangabe (am besten mit Geo-Koordinaten) mitteilen. Funde können bundesweit auch über tierfund-kataster.degemeldet werden.
Entdecken Jägerinnen und Jäger tote Wildschweine, müssen diese wie bisher auch mit den vom Veterinäramt zur Verfügung gestellten Probensets beprobt werden. Die Proben gehen über die bekannten Stellen des Veterinäramtes zur Untersuchung in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor. Das Fallwild kann an Ort und Stelle verbleiben, der Fundort sollte notiert werden.
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat weitere umfangreiche Informationen rund um ASP bereitgestellt:landwirtschaft.hessen.de
Das Veterinäramt ist erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de
Haus- und Wildschweine sind gefährdet. (Foto: Wikipedia, 4028mdk09)