Trinkwassernotstand

SGV empfiehlt Gefahrenabwehr

Trotz der teils ergiebigen Regenfälle der vergangenen Wochen sinkt der Grundwasserspiegel im Vogelsberg, warnt die Schutzgemeinschaft Vogelsberg (SGV). Sie fordert ihre Mitgliedskommunen auf, durch eine Gefahrenabwehrverordnung die Trinkwassernutzung bei einem Notstand einzuschränken.

Versorgung mit Trinkwasser sicherstellen

„Seit 2003 gab es kein richtiges Nassjahr mehr. Die Grundwasserspeicher konnten sich seitdem – und insbesondere in den Trockenjahren seit 2018 – nicht mehr auffüllen. Kommunen müssen immer größere Anstrengungen unternehmen, um die dauerhafte Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen“, schreibt die SGV in einer Pressemitteilung. Wegen der fehlenden Versorgungssicherheit sei in den vergangenen bei Kommunen in den Verbrauchsgebieten der Trinkwassernotstand ausgerufen worden.

Die Schutzgemeinschaft weist darauf hin, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung für seine Mitgliedskommunen veröffentlicht hat, die inzwischen gemeinsam mit dem Land Hessen und dem Hessischen Städtetag überarbeitet und vereinheitlicht worden sei. Die SGV hat nun ihre 24 Mitgliedskommunen mit dem Ziel angeschrieben, dass sie eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Die Stadt Nidda habe das als SGV-Mitglied bereits getan.

Trinkwassernutzung einschränken

Durch eine solche Gefahrenabwehrverordnung haben die Kommunen laut SGV die rechtlichen Möglichkeiten, um im Falle eines Trinkwassernotstandes die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehöre vor allem, die Wassernutzung einzuschränken, zum Beispiel die Bewässerung von Rasen oder von Sportplätzen in der Mittagssonne sowie das Befüllen von privaten Pools zu verbieten. Die Gewinnungsgebiete würden damit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Grundwasser zu schützen und es sei ein starkes Signal an die Gebiete, in denen das Vogelsbergwasser verbraucht wird, wie das Rhein-Main-Gebiet, selbst Schritte zu gehen, den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren.

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