Kein verkaufsoffener Sonntag
Einen verkaufsoffenen Sonntag in Gießens Innenstadt im Dezember 2025 wird es nicht geben können. Die versprochene rechtliche Prüfung eines Vorschlags aus dem Handel, die Oberbürgermeister (OB) Frank-Tilo Becher zugesagt hatte, hat klar ergeben: Der rechtliche Rahmen gibt dies leider nicht her.
Hintergrund AfD-Treffen und Folgen
Wie die Pressestelle der Stadt Gießen schreibt, hatten Vertreter des Handels angeregt, am Sonntag “zwischen den Jahren“ öffnen zu können, um mögliche Umsatzverluste aufgrund der Veranstaltung zur Gründung der AfD-Jugendorganisation und erwarteter Proteste dagegen zu kompensieren. Um einen verkaufsoffenen Sonntag genehmigen zu können, braucht es – neben Beschlüssen und dem Einverständnis vieler Beteiligter – auch eine Bekanntmachung drei Monate vor dem Termin. Diese Frist war nicht mehr zu halten.
„Rechtsprechung ist eindeutig“
Becher bedauert: „Leider gibt es da auch keine Ausnahmen. Ich habe auf allen Ebenen Gespräche geführt. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Rechtssicher und damit verbindlich und planbar ist eine Sonntagsöffnung zwischen den Jahren kurzfristig nicht zu machen.“
Der OB zeigte sich aber zuversichtlich, dass der Handel jenseits eines Verkaufsoffenen Sonntages innovative Formate finde, um Besucher in der Vorweihnachtszeit anzusprechen. So werbe die Stadt zusammen mit den BIDs zum Beispiel gerade gezielt um Kunden aus dem Siegener Raum in Nordrhein-Westfalen: Dort ist Allerheiligen, der 1. November ein Feiertag. In Gießen kann man dafür ausgiebig shoppen und Gießen genießen. Zudem werde die Stadt – wo nötig – gerne auch Einzelevents wie Late-Night-Shopping oder Black-Friday-Events nach Kräften werblich unterstützen, sagte der OB.
Titelfoto: Die „Drei-Schwätzer“-Skulptur in der Gießener Fußgängerzone. (Teilausschnitt) (Archivfotos: Jörg-Peter Schmidt)
