Naturschutz in Hessen geschwächt
Der Naturschutzbund (Nabu) Hessen protestiert gegen das vom Landtag beschlossene sogenannte „Erste Bürokratieabbaugesetz“. Die Naturschützer sehen darin eine Missachtung des Ehrenamtes und die Verschlechterung von Fachplanungen. Außerdem gehe eines wichtigen Instrument für den Naturschutz verloren: das Vorkaufsrecht des Landes.Gute Bürgerbeteiligung nötig
„Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung der Menschen, von Meinungsvielfalt und vom mündigen Bürger, der sich in politische Prozesse einbringen kann“, erklärt der Landesvorsitzende Maik Sommerhage in einer Pressemitteilung des Nabu. Die Einschränkung der Rechte des Landesnaturschutzbeirats und der Entzug des Rechtes von Verbänden zur Stellungnahme bei geplanten Zerstörungen von gesetzlich geschützten Biotopen wie Streuobstwiesen, Mooren, Heiden, Auwälder oder Berg-Mähwiesen sei das Gegenteil. „Ein effizienter Schutz der biologischen Vielfalt, die uns alle trägt, ist nur mit einer guten Bürgerbeteiligung zu erreichen“, so Sommerhage.
Das neue Entbürokratisierungsgesetz schränke auch die Befugnisse der Naturschutzbehörden ein. So dürften sie bei der Eingriffsplanung bei gesetzlich geschützten Biotopen künftig nicht mehr selbst entscheiden, sondern nur noch eine Stellungnahme abgeben. Die Entscheidung triffe dann eine andere Behörde ohne Naturschutzkenntnisse. „Die neue Regelung schwächt nicht nur unsere heimischen Lebensräume, sie zögert die Verfahren auch unnötig in die Länge und bringt schlechtere Ergebnisse. So sollte Bürokratieabbau nicht aussehen“, erläutert Sommerhage.
Eingriffe in Biotope leichter
Beim Verzicht auf das Vorkaufsrecht von Grundstücken gibe das Land ohne Not ein wichtiges Instrument für einen effektiven Naturschutz aus der Hand. Der Ankauf von Flächen sei zum Beispiel an Gewässern sinnvoll, für mehr Auendynamik oder den Schutz von Biber-Lebensräumen. Mit dem Vorkaufsrecht sei es bislang mit einem Minimalaufwand und geringen Kosten an Flächen gekommen, die zur Umsetzung von Landes-Programmen für den Naturschutz gebraucht werden. So etwa bei der Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft und Naturschutz oder bei der Hessischen Biodiversitätsstrategie. „Es ist viel einfacher und billiger, das Vorkaufsrecht bei freiwilligen Verkaufsangeboten zu nutzen, als den Versuch zu starten, bestimmte Grundstücke zu kaufen. Das treibt nur die Preise in die Höhe und wird am Ende deutlich teurer für das Land“, erläutert Sommerhage. Immerhin sei eine geplante weitere Änderung nach dem Protest des Nabu im Frühjahr aus dem Gesetz herausgenommen worden: Eine Schwächung der Ausgleichsverpflichtung für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, zum Beispiel durch Windkraftanlagen.
„Bürokratieabbau muss stets dem Bürger dienen. Er soll ihm das Leben leichter machen und Verfahren beschleunigen. Die jetzigen Änderungen im Naturschutzrecht bewirken leider das Gegenteil“, resümiert Sommerhage. Der Naturschutzbund ruft die Landesregierung auf, bei weiteren Gesetzesänderungen Bürgerbeteiligung und Naturschutz stärker zu berücksichtigen.
Titelbild: Der Naturschutz in Hessen wird durch das sogenannte „Erste Bürokratieabbaugesetz“ geschwächt, beklagt der Nabu Hessen. (Archivbild)