Trockenheit

Landrat untersagt Wasserentnahme

Durch die lange Trockenheit ist der Wasserhaushalt durcheinander geraten. Ausgiebiger Regen ist nicht in Sicht. Deshalb hat der Wetterauer Landrat Jan Weckler (CDU) jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten.

Gewässer fallen trocken

„Die Wasserführung in den oberirdischen Gewässern des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Stellenweise beginnen Gewässer schon gänzlich trocken zu fallen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Wetteraukreises. Das Bingenheimer Ried, in normalen Jahren ein Eldorado für Wasservögel, sei vollkommen trocken. Manche Bäche seien zu Rinnsalen geschrumpft. Die zusätzliche Belastung durch Wasserentnahmen führe „sowohl im Einzelfall als auch in der Summenwirkung zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung des Ökosystems Fließgewässer“.

Landrat Weckler: „Wir haben uns aus diesem Grund entschieden, den Eigentümer- und Anliegerverbrauch zu beschränken. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen unzulässig.“ Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer.

Nicht betroffen von der Verfügung seien Entnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse. Hier ergeben sich laut Wetteraukreis aber auch Beschränkungen aus der jeweiligen Erlaubnis selbst. Das Schöpfen mit Handgefäßen sei im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig. Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpfe, sei von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrisch oder Benzin betriebenen Pumpen sei hingegen verboten. Landrat Weckler appelliert an alle Bürger, in jeder Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen.

Empfindliche Bußgelder bei Verstößen

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag der Bekanntgabe, also heute Donnerstag, 18. Juli 2019, teilt der Wetteraukreis mit. Die Verfügung gelte bis einschließlich 31. Oktober 2019 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises.

Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird laut Wetteraukreis angeordnet. Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz des Kreises weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten, kontrolliert wird. Ein Verstoß könne „mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden“.

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen. In der Wetterau wird unter anderen an der Ulfa zwischen Ulfa und Kohden, an der Nidda bei Unter-Schmitten, Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel, an der Nidder bei Steinberg und Glauberg am Seemenbach in Büdingen und an der Wetter vor Trais-Münzenberg und oberhalb von Bruchenbrücken.

Die Pegelstände in den Gewässern können hier verfolgt werden: hlnug.de

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