Krötenschutz

Sperrungen werden umgangen

Nicht alle Menschen akzeptieren offensichtlich das Engagement von Naturschutzgruppen und der Behörden, Kröten während ihrer Wanderungszeit zu schonen. Dies zeigt ein Beispiel aus dem Kreis Gießen. Die Pressestelle des Landratsamtes schreibt dazu: „Wenn die Kröten, Salamander und Molche wanderten und Helferinnen und Helfer den Amphibien halfen, an ihre Laichplätze zu gelangen, ruhte auf der Kreisstraße 29 zwischen Staufenberg und Lollar bisher über Nacht der Verkehr. Weil jedoch viele Autofahrerinnen und Autofahrer die Durchfahrtsverbots-Schilder ignorierten, lässt die Untere Naturschutzbehörde die Straßejetzt komplett sperren – für die gesamte Wanderzeit.“

Die Tiere sind streng geschützt

Die Erste Kreisbeigeordnete Dr. Christiane Schmahl bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis. „Wir handeln nicht nur im Sinne der Tiere und ersparen den Kröten einen grausamen Tod. Wir erfüllen auch einen gesetzlichen Auftrag.“ Denn das Bundesnaturschutzgesetz und das EU-Recht fordern den Amphibienschutz ausdrücklich ein, unterstreicht die Dezernentin. Die Tiere sind streng geschützt, weil sie vom Aussterben bedroht sind.

Der Kreis Gießen hat reagiert: Mittlerweile ist die Kreisstraße 29, die am Lollarer Neubaugebiet Richtung Staufenberg vorbei führt, gesperrt (auch aus der Gegenrichtung). Eine Umleitung ist vorhanden. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

Wie eingangs erwähnt, bemühen sich vor allem die ehrenamtlichen Naturschützer jedes Jahr darum, dass die Tiere ihre Wege über mehrere hundert Meter bis zu einigen Kilometern überleben. Dennoch können sie nicht verhindern, dass viele Amphibien vor allem auf Straßen zu Tode kommen. Das Risiko für die wandernden Tiere ist auf der K29 zwischen Staufenberg und Lollar besonders hoch. Auch deshalb, weil Autofahrerinnen und Autofahrer bisher die Verbotsschilder absichtlich „übersehen“ haben. Viele tote Kröten, die am Morgen vor der Öffnung der Straße gefunden wurden, beweisen dies. Die Amphibien wurden überfahren oder starben durch den Luftsog der Fahrzeuge an geplatzten Lungen. Die Naturschutzbehörde ist also im Frühjahr 2018 gezwungen, die Fahrt auf der Straße während der Wanderzeit komplett zu untersagen. Es werden Straßensperren aufgestellt; die Umleitung wird ausgeschildert.

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